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Was jetzt mit den beschlagnahmten Goldbarren passiert

Sichergestellte Goldstücke, eingeschweißt in Plastikfolie, auf einem Tisch.

Ein Mann will mit 27,3 Kilogramm Gold im Handgepäck nach Thailand fliegen, fällt aber dem Zoll am Frankfurter Flughafen auf. Die Beamten pfänden das Gold, weil der Ausreisende hohe Steuerschulden hat. Nun ist klar, was mit dem Schatz passiert.

Manch Abenteurer sucht sein ganzes Leben lang nach einem Goldschatz, das Hauptzollamt Gießen ist nun ganz unverhofft zu einem gekommen - denn den Beamten in Mittelhessen wurden die 27,3 Kilogramm Gold in die Truhe gelegt, die der Zoll am Frankfurter Flughafen Anfang Juli gepfändet hatte. Damit ist klar, was mit dem wertvollen Handgepäck passiert, mit dem ein Mann nach Thailand hatte ausreisen wollen.

"Das Gold wurde mit Schreiben vom 14. Juli 2022 zur Verwertung freigegeben", teilte das Hauptzollamt in Potsdam auf hr-Anfrage mit, das als zentrale Vollstreckungsbehörde für sämtliche Zoll-Pfändungen in Deutschland zuständig ist. Das bedeute, dass die Verwertungsstelle in Gießen "die Pfandsache demnächst zur Versteigerung einstellen wird".

Dem widerspricht das Hauptzollamt in Gießen allerdings. "Für so etwas gibt es nur einen ganz geringen Markt", sagt ein Sprecher auf Nachfrage. Wer lege sich schließlich mehr als 100 Goldbarren à 250 Gramm in den Keller? Klingt in Zeiten der Inflation zwar gar nicht mal so abwegig, dennoch verzichtet das Zollamt, das sonst gern mal Feuerwehrautos, historische Gefängnistüren oder 30 Paar Sportsocken versteigert, auf eine Auktion.

Offene Forderungen in Höhe von 1,4 Millionen Euro

Der Mann aus Nordrhein-Westfalen, der mit dem Schatz nach Thailand fliegen wollte, hatte die Barren im Gegenwert von 1,5 Millionen Euro eben doch im eigenen Keller lagern. Damit wollte er in Asien seinen Ruhestand zu finanzieren.

Hätte er auch problemlos gekonnt, nachdem der Mann sein Handgepäck vor dem Abflug pflichtbewusst beim Zoll registrierte. Konnte er dann aber nicht, weil die Zollbeamten seine Personendaten abfragten und herausfanden, dass gegen den Auswanderer ein Vollstreckungsauftrag seines zuständigen Finanzamts im Rhein-Erft-Kreis vorlag. Die offenen Forderungen an Einkommensteuer, Solidaritäts- sowie Säumniszuschläge beliefen sich auf 1,4 Millionen Euro - und damit nahezu auf den Gegenwert des Golds im Handgepäck.

"Wir können nicht allzu lang auf dieses Gold aufpassen"

Innerhalb einer bestimmten Frist hätte er dann Zeit gehabt, seine Steuerschulden zu begleichen. Diese Frist ist nun offenbar abgelaufen, wodurch das Hauptzollamt Gießen zu seinem Versteigerungs-Auftrag kam.

Dass die Beamten diesem aber nicht nachkommen, liegt neben dem überschaubaren Markt auch am Wert der Barren: "Wir können nicht allzu lang auf dieses Gold aufpassen", sagt der Sprecher und erinnert mahnend an einen spektakulären Einbruch ins Zollamt im nordrhein-westfälischen Emmerich. Dort hatten im November 2020 vier Männer beim Zoll aufbewahrte 6,5 Millionen Euro erbeutet - später wurde ein Zollbeamter als Verdächtiger festgenommen. "Der Fall zeigt, dass wir die Goldbarren nicht einfach hier im Amt liegen lassen können", sagt der Gießener Sprecher.

Konkreter Verwertungsauftrag liegt vor

Stattdessen würde das Gold zum tagesaktuellen Kurs an ein Unternehmen verkauft, das die Barren einschmelzt und wiederverwertet. Mit dem Erlös wird dann die Steuerschuld des verhinderten Gold-Ruheständlers beglichen.

Dass er sein Edelmetall doch noch wiederbekommt, glauben sie in Gießen nicht. "Es liegt ein konkreter Verwertungsauftrag vor, dieser wird erst erteilt, wenn sämtliche Fristen abgelaufen sind", sagt der Sprecher. Der Ratschlag, seine Steuern zu bezahlen, wäre für den Auswanderer also nicht nur sprichwörtlich Gold wert gewesen.

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