Frau mit Maske steigt in eine Bahn, an deren Tür ein großes gelbes Schild mit "3G-geimpft, getestet, genesen" klebt.

Eigentlich sollten ab Sonntag fast alle Corona-Regeln wegfallen. Doch die Landesregierung beabsichtigt, noch zwei Wochen länger bei Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen zu bleiben. Dazu nutzt sie eine Übergangsfrist.

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Hessen verlängert Corona-Regeln

hs
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Bevor Bundestag und Bundesrat in dieser Woche das neue Infektionsschutzgesetz und damit umfassende Lockerungen beschließen wollen, hat die hessische Staatskanzlei am Dienstag mitgeteilt, einen Teil der Regeln noch bis zum 2. April zu verlängern. So sollen die Zugangsregelungen, etwa 3G in Nahverkehr und Restaurants, noch zwei Wochen länger gelten. Auch die Maskenpflicht soll zunächst bestehen bleiben, ebenso wie Abstands- und Hygienekonzepte und die Testpflicht an den Schulen.

Die Landesregierung wolle diese Schutzmaßnahmen nicht wie zunächst vorgesehen am 20. März auslaufen lassen, "weil sich die Bundesregierung uneinig ist und deshalb eine Neuregelung praktisch in letzter Sekunde vor dem Auslaufen aller Regeln erfolgen muss", sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU).

Dass die Länder noch immer nicht wüssten, welche Maßnahmen sie ab der kommenden Woche ergreifen können, sei "unsäglich", so der Ministerpräsident. Deshalb lehnten die Länder dieses Verfahren ab. Auch andere Bundesländer wie Bayern und Mecklenburg-Vorpommern hatten den 2. April als Lockerungsdatum ins Auge gefasst. Der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegte Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz sieht eine zweiwöchige Übergangszeit vor, in der bestimmte Regeln wie die Maskenpflicht und 3G von den Ländern beibehalten werden können.

Veranstaltungen vor vollem Haus, keine Kontaktbeschränkungen mehr

Zuschauerobergrenzen bei Veranstaltungen sollen aber beispielsweise nicht mehr erlaubt sein. So plant auch Hessen, Veranstaltungen ab dem 20. März wieder mit unbegrenzten Teilnehmerzahlen zu erlauben. Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen künftig auch nicht mehr von den Gesundheitsämtern genehmigt werden. Ebenso ist keine Kontaktdatenerfassung mehr nötig. Ungeimpfte dürfen sich zudem wieder mit so vielen Menschen treffen wie sie möchten. Das war bisher den Geimpften vorbehalten.

Wenn die Übergangsphase am 2. April ausläuft, sind voraussichtlich nur noch sogenannte Basismaßnahmen möglich. Dazu zählen nach Angaben der Staatskanzlei eine Maskenpflicht in Krankenhäusern, Heimen und dem öffentlichen Nahverkehr. Die Testpflicht wird dann nach aktuellem Stand weiter in Krankenhäusern, Heimen und Schulen vorgeschrieben.

Hotspot-Regeln geplant

Darüber hinaus sind Verschärfungen in Hotspots möglich: Droht in einem Gebiet eine Überlastung der Krankenhäuser, so kann dort wieder eine Maskenpflicht, 2G oder 3G eingeführt werden.

Voraussetzung für die geplante Verlängerung der Maßnahmen in Hessen ist, dass das neue Infektionsschutzgesetz Bundestag und Bundesrat passiert und die Übergangsfrist darin enthalten bleibt. Erst dann könne die Landesregierung die Regelungen verbindlich beschließen, teilte die Staatskanzlei mit.

Am Mittwoch berät der Bundestag erstmals über das Gesetz. Bereits am Freitag soll es verabschiedet werden. Dann befasst sich auch der Bundesrat mit dem Infektionsschutzgesetz.

An diesem gibt es im Vorfeld allerdings selbst aus den Reihen der Ampel-Koalition Kritik. So halten die Grünen die Maskenpflicht im Einzelhandel wegen der hohen Infektionszahlen weiterhin für notwendig. Auch die SPD-Vorsitzende Saskia Esken plädierte für Nachbesserungen.

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