Audio

Landesregierung beschließt Aufhebung der Isolationspflicht

Eine Frau steht während der Isolation nach einem positiven PCR-Test hinter einer Glastür. (dpa)

Corona-Infizierte müssen sich in Hessen ab Mittwoch nicht mehr isolieren. Wie die Landesregierung mitteilte, gelten für sie stattdessen aber bestimmte Regeln.

Hessen hebt die Isolationspflicht für Corona-Infizierte auf. Die Regelung gilt ab Mittwoch (23.11.2022), wie die Landesregierung nach einer Entscheidung des Kabinetts am Dienstag in Wiesbaden mitteilte.

Corona-Infizierten mit Krankheitssymptomen werde zugleich aber dringend empfohlen, die Wohnung möglichst nicht zu verlassen, um schnell wieder gesund zu werden und niemand anderen zu gefährden.

Gesundheitssystem nicht überlastet

Die Landesregierung begründete die Entscheidung damit, dass die derzeit vorherrschende Omikron-Variante BA.5 zwar sehr ansteckend sei, aber trotzdem das Gesundheitssystem aktuell nicht bedrohlich belaste.

Zudem gingen die Infektionszahlen in Hessen seit Wochen kontinuierlich zurück. Dass die Isolationspflicht wegfallen soll, hatte die Landesregierung zuvor bereits angekündigt.

Maskenpflicht und Betretungsverbot für Krankenhäuser

Anstelle der Isolationspflicht gelten für Infizierte ab Mittwoch den Angaben zufolge folgende Regeln in Hessen:

  • Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.
  • Es gilt ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte - sowie für weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren. Die Regel betrifft Besucherinnen und Besucher und das Personal. Ausgenommen sind Personen, die in der Einrichtung betreut werden sowie Polizei- und Rettungskräfte.

Nur noch Empfehlung zur Isolation

Zugleich werde dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen, erklärte die Landesregierung. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.

Die Aufhebung der Isolation gelte ab Mittwoch auch für alle Menschen, die sich zu diesem Zeitpunkt in Isolation aufgrund der bisherigen Regelung befinden. Sollte sich die Situation vor allem in den hessischen Krankenhäusern wieder zuspitzen, werde die Landesregierung erneut beraten und entscheiden.

Zuvor hatten bereits Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein die Regelung einer mindestens fünftägigen Isolation bei einer Corona-Infektion aufgehoben. In Rheinland-Pfalz entfällt die Isolationspflicht ab Samstag.

Formular

hessenschau update - Der Newsletter für Hessen

Hier können Sie sich für das hessenschau update anmelden. Der Newsletter erscheint von Montag bis Freitag und hält Sie über alles Wichtige, was in Hessen passiert, auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbstellen. Hier erfahren Sie mehr.

* Pflichtfeld

Ende des Formulars
Weitere Informationen Ende der weiteren Informationen