Audio

AfD klagt gegen umstrittene LKA-Regelung

Landeskriminalamt Wiesbaden

Künftige Präsidenten des Landeskriminalamts werden der Regierung in Hessen als politische Beamte dienen. Die AfD hält das für verfassungswidrig und hat Klage eingereicht. Es dürfte nicht die letzte gegen die umstrittene Neuregelung gewesen sein.

Die Klageschrift war seit Längerem angekündigt, am Donnerstag landete sie beim hessischen Staatsgerichtshof in Wiesbaden. Mit ihrem Gang zum Verfassungsgericht des Bundeslandes will die AfD-Landtagsfraktion verhindern, dass der nächste Präsident des Landeskriminalamtes (LKA) in Hessen kein reiner Polizeibeamter mehr ist, sondern ein politischer Beamter.

"Die Landesregierung erhält einen nicht verfassungskonformen Einfluss auf die Polizeibehörden", sagte Fraktionschef Robert Lambrou zur Begründung. Er sprach im Plural und von Behörden, denn nach seiner Meinung hat es die Landesregierung mit dem politischen Durchgriff auf die Polizei schon früher übertrieben, als sie die Polizeipräsidenten zu politischen Beamten machte.

Kritik: "Das schafft Abhängigkeit"

Das entscheidende Problem sei, dass diese politischen Beamten künftig jederzeit und ohne Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden könnten, sagte Klaus Herrmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion und früherer Polizist. "Das schafft eine besondere Abhängigkeit von der politischen Führung."

Die Leiter von Polizeibehörden müssten aber einzig Recht und Gesetz verpflichtet sein und keiner Parteilinie. Diese Auffassung hat der Anwalt Michael Elicker für die AfD-Fraktion in einen fast 50-seitigen Schriftsatz gegen die von der schwarz-grünen Koalition im November beschlossene Neuregelung gegossen. Elicker vertritt die AfD bundesweit in zahlreichen Verfahren.

Corona-Sondervermögen und Beamtenbesoldung

In Hessen, darauf wies Fraktionschef Lambrou hin, sei AfD-Widerspruch gegen schwarz-grüne Politik wiederholt juristisch bestätigt worden: als der Staatsgerichtshof das umstrittene Corona-Sondervermögen kassierte und der Verwaltungsgerichtshof die Praxis der Beamtenbesoldung.

Dabei war die im Landtag isolierte AfD mit ihren Klagen nicht die Einzige. Und so dürfte es auch diesmal sein. "Eine Klage beim Staatsgerichtshof ist sehr wahrscheinlich und wird vermutlich noch im Sommer eingereicht werden“, kündigten SPD und FDP in gleichlautenden Erklärung am Donnerstag auf hr-Anfragen an. Beide werden wohl, wie schon beim Corona-Sondervermögen, gemeinsam aktiv werden.

In der Sache argumentieren die beiden Oppositionsfraktionen ähnlich wie die AfD und ihr Anwalt: Das Landeskriminalamt sei im Wesentlichen eine Fachbehörde, die Kriminalität bekämpfe. Es gehe eben nicht um die Umsetzung von politischen Vorhaben.

Innenministerium verteidigt Vorgehen

Die Regelung, dass der LKA-Präsident in Zukunft ein politischer Beamter sein soll, gilt für den derzeitigen Amtsinhaber Andreas Röhrig noch nicht - erst für einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin. Alle Behördenchefs hessischer Polizeipräsidien sind hingegen schon jetzt politische Beamte, auch der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz.

Mit Hinweis auf diese Regelungen verteidigte das Innenministerium am Donnerstag auch die Neuregelung für die LKA-Spitze. "Es ist wichtig, dass die strategische Schwerpunktsetzung des zuständigen Ministeriums von den jeweiligen Behördenleitungen umgesetzt wird", schrieb ein Sprecher von Innenminister Peter Beuth (CDU).

Kritiker machen geltend, dass vor der Verabschiedung der umstrittenen Regelung auch Fachleute erhebliche Bedenken geäußert hätten. AfD-Rechtsvertreter Elicker verwies auf eine Anhörung im Landtag, in der drei von vier Experten die Regelung als verfassungswidrig bewerteten. "Das ist schon bemerkenswert", sagte Elicker.

Weitere Informationen Ende der weiteren Informationen
Formular

hessenschau update - Der Newsletter für Hessen

Hier können Sie sich für das hessenschau update anmelden. Der Newsletter erscheint von Montag bis Freitag und hält Sie über alles Wichtige, was in Hessen passiert, auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbstellen. Hier erfahren Sie mehr.

* Pflichtfeld

Ende des Formulars