Viele Fragen ungeklärt Bouffier fordert Nachbesserungen bei der Impfpflicht für Pflegekräfte
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Bouffier: Zu viele offene Fragen bei Impfpflicht

Mitte März soll die Impfpflicht für das Personal in Kliniken und Heimen greifen. Hessens Ministerpräsident Bouffier sieht allerdings Probleme bei der Umsetzung und fordert den Bund auf, offene Fragen zu klären. Bayern hatte zuvor überraschend angekündigt, die Impfpflicht so nicht umzusetzen.
Nach dem Vorstoß des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), die Impfpflicht für Pflegekräfte und Mitarbeiter in Heimen und Krankenhäusern nicht umzusetzen, ist darüber erneut eine Debatte entbrannt. Aus der Union werden weitere Stimmen gegen das Gesetz laut, das Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossen hatten und das ab dem 15. März in allen Bundesländern gleichermaßen gelten sollte.
Auch Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) äußerte sich am Dienstag kritisch. Auf hr-Anfrage teilte die hessische Staatskanzlei mit, Bouffier fordere die Bundesregierung dazu auf, den Bundesländern "umgehend konkrete Vorgaben zur Verfügung zu stellen, wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht umgesetzt werden soll". Andernfalls halte der Ministerpräsident die Impfpflicht "für derzeit nicht vernünftig umsetzbar". Im November hatte sich Bouffier noch für eine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung ausgesprochen.
Ausnahmen bei Personalmangel?
Nun zitierte ihn die Staatskanzlei, es gebe nicht nur aus Sicht der Länder, sondern auch seitens der Einrichtungen eine Vielzahl offener Fragen. Beispielsweise sei unklar, ob und nach welchen Regeln ungeimpftes Personal weiterhin Lohn bekommen könne. Zudem hätten die Gesundheitsämter bisher keine Vorgaben, ob und wie sie bei akutem Personalmangel in den betreffenden Einrichtungen Ausnahmen genehmigen könnten.
Ähnlich hatte sich zuvor der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Tino Sorge, gegenüber der Bild-Zeitung geäußert. Er forderte eine bundesweite Aussetzung, bis alle praktischen Fragen geklärt seien. CDU-Chef Friedrich Merz hatte der Bundesregierung vorgeworfen, Einrichtungen und Beschäftigte mit den Folgen der Impfpflicht allein zu lassen.
Lauterbach hält an Impfpflicht fest
Der Kritik widersprach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Dienstag vehement. Die Vorstöße aus der Union sendeten ein "sehr gefährliches Signal", warnte Lauterbach in Berlin. Wenn ein Ministerpräsident wie Söder bestehende Gesetze nicht achten wolle, sei das den Bürgern kaum vermittelbar, die sich seit Monaten gesetzestreu verhielten.
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Ende der weiteren InformationenDie Kritiker der Impfpflicht erweckten damit den Eindruck, dass die Proteste gegen die Impfpflicht wichtiger genommen würden als die Gesundheit sehr verletzlicher Bevölkerungsgruppen, so der Gesundheitsminister. Dies wäre eine "falsche medizinische Prioritätensetzung" und schade der Glaubwürdigkeit der Politik. Es gebe keine Kompromisslinie.
Dürfen Länder die Impfpflicht aussetzen?
Mehrere Bundesländer wie Thüringen, Berlin und Niedersachsen sprachen sich ebenfalls erneut für die einrichtungsbezogene Impfpflicht aus und kündigten an, diese wie geplant umzusetzen. Laut Gesetz müssen Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken spätestens in fünf Wochen einen Nachweis vorlegen, dass sie geimpft oder genesen sind - oder ein Attest, das sie von der Impfpflicht befreit. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.
Offen ist bisher, ob es rechtlich überhaupt möglich ist, dass sich einzelne Bundesländer wie Bayern über das Bundesgesetz hinwegsetzen. Der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, sagte am Dienstag in Kassel, er halte eine Aussetzung der Impfpflicht für unzulässig, da diese bereits im Bundesgesetzblatt verkündet worden sei. Für eventuelle Korrekturen müsse ein neues Gesetz beschlossen werden, so Schlegel. Ob mit der Impfpflicht ein Personalengpass entstehe, spiele nach der gesetzlichen Regelung gar keine Rolle.