Gesundheitsminister Kai Klose und Ministerpräsident Volker Bouffier) stehen nebeneinander an Stehpulten. Im Hintergrund eine Wand mit den Schriftzügen und Logos der hessischen Landesregierung.

Grundlegender Wechsel in der hessischen Corona-Politik: Die Lage in den Kliniken wird ausschlaggebend für Lockerungen und Einschränkungen. Friseuren, Gastronomen und Veranstaltern wird es schmackhaft gemacht, nur noch Geimpfte und Genesene reinlassen.

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Neue Corona-Maßnahmen vorgestellt

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Das hessische Corona-Kabinett hat einen Systemwechsel bei der Beurteilung der Corona-Lage beschlossen. Künftig sollen sich Maßnahmen und eventuelle Einschränkungen nicht mehr an der 7-Tage-Inzidenz orientieren, sondern an der Hospitalisierungsrate und der Zahl der belegten Intensivbetten. Dies teilte Ministerpräsident Volker Bouffier am Dienstagnachmittag (14.09.21) bei einer Pressekonferenz in Wiesbaden mit.

Bouffier begründete diesen Schritt mit der "veränderten Situation". Inzwischen seien rund zwei Drittel der erwachsenen Bevölkerung in Hessen geimpft. Daher sei eine Beurteilung allein anhand der Infektions-Inzidenz nicht mehr sinnvoll. Der Fokus müsse nun auf das Geschehen in den Krankenhäusern gerichtet werden. Die Neuregelung greift ab kommenden Donnerstag.

Künftig zwei Warnstufen

Laut Bouffier soll es künftig zwei Warnstufen geben. Die erste Stufe beginnt bei einem landesweiten Hospitalisierungswert über acht – also wenn innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner acht Patienten wegen Covid-19 auf eine Normalstation kommen. Das entspreche landesweit etwa 500 Patienten, sagte Bouffier. Gleichzeitig darf die Zahl der Intensivpatienten nicht über 200 liegen. Die zweite Stufe beginnt ab einen Hospitalisierungswert von 15 oder einer Zahl an Intensivpatienten über 400.

Nach Auskunft von Sozialminister Kai Klose (Grüne) liegt der landesweite Hospitalisierungswert derzeit bei 2,5, die Zahl der mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten bei 146.

Konkrete Maßnahmen, die bei Überschreiten dieser Grenzwerte greifen würden, hat die Landesregierung indes noch nicht beschlossen. Denkbar sind laut Bouffier strengere Vorschriften für Tests. So könnten in in der ersten Warnstufe für bestimmte Tätigkeiten und Veranstaltungen die verlässlicheren PCR- statt Anti-Gen-Schnelltests vorgeschrieben werden.

2G-Regelung kann kommen

Das Corona-Kabinett hat zudem beschlossen, in bestimmten Bereichen Unternehmern die Einführung der sogenannten 2G-Regel schmackhaft zu machen. Friseure und Gastronomen etwa sollen dann die Möglichkeit haben, nur noch Geimpfte und Genesene zu bedienen. In den entsprechenden Läden und Lokalen müssten dann auch keine Abstandsregeln und keine Masken mehr getragen werden.

Von der Regelung explizit ausgenommen bleiben Kinder. Unter 6-Jährige bräuchten keinerlei Nachweis, bei Kindern zwischen sechs und 12 Jahren reiche das Schul-Testheft. In öffentlichen Gebäuden und Ämtern soll weiterhin die 3G-Regelung gelten. Zutritt erhalten also auch weiterhin ungeimpfte Personen, sofern sie einen negativen Test nachweisen können.

Neues Ungemach könnte Ungeimpften auch in Sachen Verdienstausfall bei Quarantäne drohen. Laut Bouffier könnten die bislang gezahlten Entschädigungen für Impfverweigerer bereits ab November wegfallen. Inzwischen könne sich jeder, der das möchte, impfen lassen. "Wenn er das nicht will, ist das zu respektieren – aber dann sind die Konsequenzen so, dass der Betreffende sie auch tragen muss und nicht die Allgemeinheit", so Bouffier.

Neue Regeln für Veranstaltungen

Die ab Donnerstag geltende neue Corona-Verordnung bringt zudem weitere Erleichterungen für Großveranstaltungen.


  • Im Innenbereich bedürfen Veranstaltungen bis zu einer Teilnehmerzahl von 500 keiner Genehmigung mehr - wobei Genese und Geimpfte nicht mitgezählt werden. Allerdings gelten nach wie vor die 3G-Vorgaben.
  • Im Außenbereich bedürfen Veranstaltungen bis zu einer Teilnehmerzahl von 1000 keiner Genehmigung mehr. Bis zu dieser Grenze entfällt auch die Pflicht zum 3G-Nachweis.
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