In Hessen gibt es bislang keine Vereinbarung zur Vergütung von Ärzten für Corona-Impfungen.

Die Verbände der Krankenkassen, die Ersatzkassen sowie die Kassenärztliche Vereinigung ständen noch in Verhandlungen, teilte das Sozialministerium mit. "In der Zwischenzeit wird seitens der Krankenkassen hier das Kostenerstattungsprinzip praktiziert." Rechnungen für Corona-Impfungen könnten von den Krankenkassen erstattet werden. Die Corona-Impfungen waren mit dem Ende der Regeln in die reguläre Gesundheitsversorgung übergegangen.