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Hessen verlängert Corona-Verordnung - Maskenpflicht bleibt

Eine Frau fährt mit Mundschutz U-Bahn. Ihr Gesicht spiegelt sich in der Fensterscheibe.

Die Regeln bleiben, wie sie sind: Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung samt Maskenpflicht verlängert. Grund zur Vorsicht bereitet der erwartete Ansturm auf den Nahverkehr.

Die Landesregierung hat die aktuellen Corona-Regeln um weitere vier Wochen verlängert. Wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Dienstag mitteilte, bleibt damit die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in Bussen und Bahnen des Nah- und Fernverkehrs in Hessen zunächst bestehen. Die Verordnung gilt nun bis zum 22. Juni.

Maskenpflicht soll Infektionen in Bus und Bahn verhindern

Bouffier begründete die Verlängerung der Maskenpflicht trotz der sinkenden Neuinfektionen "mit Blick auf die bevorstehende Zeit" - und zielt damit auf den Start des geplanten 9-Euro-Tickets im öffentlichen Nahverkehr. "Wir rechnen speziell in den kommenden Monaten mit mehr Fahrgästen in Bussen und Bahnen. Die Maskenpflicht wird dort also wichtig bleiben, um die Zahl der Neuinfektionen weiter niedrig zu halten", teilte er mit. Besonders gefährdete Gruppen sollten so weiter geschützt bleiben.

Für nur neun Euro pro Monat sollen Reisende vom 1. Juni bis 31. August bundesweit alle Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen sowie Züge des Nah- und Regionalverkehrs nutzen können. Die vergünstigte Monatskarte ist als Entlastung für die stark gestiegenen Energiepreise infolge des Kriegs in der Ukraine gedacht. Beim offiziellen Verkaufsstart am Montag zeichnete sich bereits eine große Nachfrage ab, allein der Rhein-Main-Verkehrsverbund verkaufte in den ersten 24 Stunden mehr als 45.000 der vergünstigten Monatskarten.

Weiter Maske tragen in Kliniken und Altenheimen

Nicht nur im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, sondern auch bei Pflegediensten, in Krankenhäusern und in Alten- und Pflegeheimen ist die Maske auch in den kommenden vier Wochen weiterhin Pflicht, wie die Landesregierung betonte. Die Regel gelte für Besucher und Besucherinnen sowie für das Personal. In Kliniken und Alten- und Pflegeheimen müssen sich Beschäftigte und Besucher zudem weiterhin verpflichtend testen. Für Infizierte gilt auch in den nächsten vier Wochen eine Quarantänepflicht von fünf Tagen.

In Hessen lag die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner am Dienstag bei 373. Die Hospitalisierungsinzidenz stieg am Dienstag im Vergleich zur Vorwoche leicht an - von 2,91 auf 3,23.

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