Neue Corona-Regeln in Hessen Masken- und Testpflicht fallen ab Samstag weitgehend weg

Die schwarz-grüne Landesregierung fügt sich widerwillig der Ampel-Koalition in Berlin: Von Samstag an gibt es auch in Hessen nur noch wenige Corona-Einschränkungen. An besonderen Orten bleiben Masken und Tests Pflicht.
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Diese Corona-Regeln gelten künftig in Hessen

Impfung nachweisen, die Zahl von Besuchern beschränken: All das gehört ab Samstag, 2. April, auch in Hessen der Vergangenheit an. Das Corona-Kabinett der Landesregierung hat erwartungsgemäß die Aufhebung der meisten Corona-Regeln beschlossen, die für eine Übergangszeit seit 19. März in Kraft sind. Das haben Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) am Montag in Wiesbaden bekannt gegeben.
Die Corona-Maßnahmen verschieben sich "hin zur Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger", sagte Bouffier. Grund ist das vom kommenden Samstag an geltende, von der Ampel-Koalition im Bundestag beschlossene, neue Bundesinfektionsschutzgesetz.
Bouffier appellierte an die Menschen in Hessen, selbst mehr zu tun, als das Land nun noch anhand der für ganz Deutschland geltenden Gesetzeslage vorschreiben könne. "Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Das Coronavirus wird uns auch noch weiter beschäftigen", sagte er.
Masken und Test vereinzelt noch Pflicht
Im Einzelnen bedeutet der zunächst bis 29. April geltende Beschluss des hessischen Corona-Kabinetts:
- Vom 2. April an ist die Maskenpflicht an den meisten Orten aufgehoben. Lediglich in Bussen und Bahnen bleibt sie bestehen und dort, wo sich besonders gefährdete Menschen aufhalten: für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern und Pflege- und Altenheimen, in Arztpraxen, beim Rettungsdienst oder auch in Sammelunterkünften für Obdachlose und Geflüchtete.
- Auch die Testpflicht verschwindet weitgehend. Sie gilt ab Samstag noch zum besonderen Schutz der vulnerablen Gruppen, also etwa in Krankenhäusern und Pflege- und Alteneinrichtungen. Gefängnisse können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden.
- In hessischen Schulen wird erst einmal weiter getestet. Für Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal sind bis Ende April nach wie vor drei Tests pro Woche vorgesehen - für Ungeimpfte sind sie Pflicht.
Hessen wird kein Hotspot
Es bleibe damit lediglich das, was aufgrund des umstrittenen neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes als Basisschutz noch möglich sei, sagte Bouffier. Er und Klose machten klar, dass ihnen das nicht reicht.
"Die Schutzmaßnahmen, die das Bundesgesetz noch ermöglicht, nutzen wir bestmöglich aus", betonte Bouffier. Alle 16 Bundesländer hielten die neue Regelung des Bundes für verfehlt. Auch Gesundheitsminister Klose klagte: "Wir haben keine erforderlichen Werkzeuge an die Hand bekommen". Der Grünen-Politiker war am Montag vor dem hessischen Corona-Beschluss gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und dem Saarland mit dem Versuch gescheitert, in letzter Minute eine Verlängerung der noch gültigen Maßnahmen zu erreichen.
Die Initiative kam bei einer außerordentlichen Konferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern nicht durch. Klose sieht die Lage in der Corona-Pandemie nach wie vor kritisch. Die Intensivstationen seien zwar nicht so belastet wie etwa im Spätherbst 2021, sagte er. Allerdings sei die Infektionsdynamik so hoch wie nie. Auch die Belastung der Normalstationen in den Krankenhäusern erreiche Rekordwerte.
Den Weg, Hessen durch einen Landtagsbeschluss zum Hotspot zu erklären und so schärfere Maßnahmen möglich zu machen, will die schwarz-grüne Landesregierung nicht beschreiten. "Das würde vor keinem Gericht halten", gab der Ministerpräsident zu bedenken. Die Vorgaben seien so hoch und diffus, dass sie faktisch ins Leere liefen. "Wir beobachten deshalb intensiv den weiteren Verlauf der Pandemie, um so weit wie möglich und notwendig weitere Regelungen zu treffen", sagte Bouffier.
Aufruf zur Freiwilligkeit
Der Ministerpräsident und der Gesundheitsminister riefen zu freiwilligem Schutz auf. Masken und Tests blieben das beste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu verringern. Masken etwa seien ab 2. April ja dort "nicht verboten", wo sie keine Pflicht mehr sind. "Wir empfehlen dringlich, dass die Bürgerinnen und Bürger die Maske weiterhin tragen", sagte Bouffier.
Gerade in Innenräumen sei es weiter sinnvoll, bei Begegnungen eine Maske zu tragen und sich vorher auch zu testen. Das gelte ganz besonders, wenn man ältere oder vorerkrankte Personen trifft, die bei einer Infektion mit einem schweren Verlauf rechnen müssen. Auch das regelmäßige Lüften von Innenräumen bleibe eine einfache und effektive Maßnahme, um die Ansteckungsgefahr zu verringern.