Schilder machen in der Offenbacher Fußgängerzone auf das Alkoholverbot und die Maskenpflicht aufmerksam.

Die Landesregierung hat die Lockerung der Corona-Maßnahmen beschlossen. Nicht nur 2G im Einzelhandel ist von nun an passé. Obwohl die Inzidenzen in Hessen enorm hoch sind, wird auch die Hotspot-Regel gestrichen.

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Bringen neue Corona-Regeln Erleichterungen für Hessen?

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Ein Blick auf die Landkarte mit den Corona-Fallzahlen zeigt es deutlich: Fast alle großen Städte und Landkreise in Hessen haben inzwischen eine Inzidenz von mehr als 1.000 erreicht. Lediglich der Kreis Hersfeld-Rotenburg lag am Montag (07.02.2023) nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) ganz knapp unter dem 1.000er-Wert. Die Schwelle zum Corona-Hotspot und damit zu strengeren Maßnahmen haben sie aber alle überschritten - denn die liegt bereits bei 350. Trotzdem treten ab Montag auch hier Lockerungen in Kraft, wie die Staatskanzlei am Samstag in Wiesbaden mitgeteilt hat.

Denn die Hotspot-Regel ist in der neuen, von der Landesregierung verabschiedeten Corona-Verordnung gestrichen worden. Unter anderem entfällt damit die Maskenpflicht in Fußgängerzonen. Erwartungsgemäß ist landesweit auch die umstrittene 2G-Regel für den Handel vom Tisch. Außerdem sind wieder mehr Besucher bei Veranstaltungen erlaubt. Das hatte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) bereits im Landtag angekündigt.

Bouffier: Weniger erkranken schwer

Die mittlerweile vorherrschende Omikron-Variante sei zwar deutlich ansteckender und die Infektionszahlen entsprechend höher, heißt es in der Begründung. Gleichzeitig erkrankten aber weniger Infizierte so schwer, dass sie auf einer Intensivstation behandelt werden müssten. "Deshalb können wir die Hotspot-Regelung aufheben", sagte Bouffier laut Mitteilung.

Folgende Lockerungen gelten damit von Montag an in Hessen im Einzelnen:

  • Kein 2G mehr im Einzelhandel: Die Einschränkungen für Ungeimpfte beim Einkaufen fallen dort weg, wo bislang einzig Geimpfte und Genesene Zutritt haben. In mehreren anderen Bundesländern hatten Gerichte die Regel landesweit gekippt, in Frankfurt geschah dies in einem Einzelfall. Im benachbarten Rheinland-Pfalz gilt die Regel allerdings weiterhin. Der Handelsverband Hessen hatte lange auf den Wegfall gedrängt. Im Gegenzug wird die Maskenpflicht im Einzelhandel verschärft. Alle Kunden im Alter ab 16 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen. Für die Jüngeren reicht eine medizinische Maske. Arbeitskräfte im Einzelhandel dürfen zwischen medizinischer und FFP2-Maske wählen.
  • Mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen:  Im Freien dürfen Veranstalter bis zu 50 Prozent der Plätze besetzen – höchstens aber 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zulassen. Drinnen wird die Auslastung auf maximal 30 Prozent und bis zu 4.000 Besucherinnen und Besucher begrenzt. Grundsätzlich gilt  bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Menschen sowie  in Kinos, im Restaurant und beim Hallensport 2G-Plus, unabhängig von der Inzidenz. Das heißt: Zur vollständigen Impfung oder Genesung muss ein negativer Schnelltest kommen.
  • Keine Hotspot-Regel mehr: Die Maskenpflicht in Fußgängerzonen und das Alkoholverbot auf belebten Plätzen werden aufgehoben. Bordelle dürfen wieder öffnen - mit 2G-Plus-Regel, Kontaktdatenerfassung sowie Abstands- und Hygienekonzept.

Lage in den Kliniken entscheidend für weitere Schritte

Die aktuelle Coronaverordnung für Hessen soll zunächst bis zum 6. März gelten. Sollte die Hospitalisierungsinzidenz über den Wert 9 steigen oder 400 Intensivbetten belegt werden, will die Landesregierung über weitere Schritte beraten, damit das Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Am Montag lag die Hospitalisierungsinzidenz bei 5,6 und 227 Intensivbetten waren belegt.

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