Mahnung - Bußgeld - Tätigkeitsverbot Was Ungeimpften in Hessens Gesundheitswesen droht
Audio
Hessen setzt die Impfpflicht in der Pflege schrittweise um

Die allermeisten Beschäftigten in medizinischen Berufen sind geimpft. Alle anderen müssen den Nachweis bis Dienstag erbringen. Hessens Sozialministerium hat jetzt in einer Stufen-Regelung klargestellt, was andernfalls auf sie zukommt.
Die Impfpflicht gegen das Coronavirus für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen soll in Hessen in mehreren Stufen umgesetzt werden. Das hat das Sozialministerium am Freitag mitgeteilt.
Bis zum Dienstag, 15. März, müssen die Beschäftigten ihren Arbeitgebern einen Impfnachweis vorlegen. Die Einrichtungen sollen dann bis Ende März an die Gesundheitsämter melden, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihnen keinen Nachweis vorgelegt haben. Dazu will das Land in der kommenden Woche ein Meldeportal freischalten.
Bußgeld bis 2.500 Euro
Die als ungeimpft gemeldeten Beschäftigten sollen vom Gesundheitsamt aufgefordert werden, einen Nachweis nachzureichen. Wird innerhalb von vier Wochen immer noch kein Impfnachweis erbracht, kann das Gesundheitsamt ein Bußgeld bis 2.500 Euro verhängen. Das Gesundheitsamt solle außerdem zu einer Impfberatung einladen und den Betroffenen ein Impfangebot unterbreiten, erläuterte das Sozialministerium.
Erst in einer letzten Stufe prüfe das Gesundheitsamt - unter Einbeziehung der Einrichtung - ein mögliches Tätigkeitsverbot. Dieses solle frühestens sechs Wochen nach Entscheidung des Gesundheitsamts wirksam werden.
91 Prozent sind geimpft
Laut einem Erlass des Sozialministeriums wird bei dieser Entscheidung die Versorgungssicherheit gegen nicht vorhandene Impfungen aufgewogen. Das bedeutet: Wenn der Arbeitgeber darlegen kann, dass er ohne den ungeimpften Mitarbeiter die Patienten nicht mehr versorgen kann, tritt dieses Tätigkeitsverbot nicht unbedingt ein. "Grundsätzlich besitzt die Gewährleistung der medizinischen und pflegerischen
Versorgung mindestens die gleiche Bedeutung wie der bezweckte Schutz vor Infektionen mit SARS-CoV-2", heißt es dazu in dem Erlass.
In Hessen betrifft die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht 247.600 Beschäftigte - etwa von Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern oder Arztpraxen. Laut Ministerium waren zu Monatsbeginn rund 22.100 Beschäftigte nicht geimpft oder haben in entsprechenden Umfragen keine Angabe zu ihrem Impfstatus gemacht. Das sind neun Prozent.