Mehr Kontakte, weniger Maskenpflicht Diese Corona-Lockerungen gelten jetzt in Hessen

Hessen macht sich noch lockerer als bisher schon. Schulunterricht ohne Maske und Treffen mit mehr Menschen sind nur zwei neue Freiheiten, die jetzt gelten. Was ab sofort noch alles möglich ist.
- Maskenpflicht, Kontaktregeln, Veranstaltungen
- Schulen, Kitas, Hochschulen
- Arbeitsplatz, Sport, Einzelhandel
- Gastronomie, Hotels, Prostitution
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Neue Corona-Regeln ab Freitag

Ohne Maske durch die Fußgängerzone spazieren, wieder mehr als eine Handvoll Freunde treffen und sogar Veranstaltungen besuchen. Das ist ab jetzt wieder möglich - dank der jüngsten Lockerungen. Der Blick auf die hessische Landkarte zeigt: In allen Landkreisen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50, in den meisten sogar unter 10.
"Wir haben eine erfreuliche Entwicklung", sagte Ministerpräsident Bouffier (CDU) am Dienstag. "Das gibt uns die Möglichkeit, verantwortlich weiter zu öffnen." Diese Öffnungen treten an diesem Freitag in Kraft:
Maskenpflicht
Wer draußen unterwegs ist, braucht keine Maske mehr zu tragen. Das gilt auch für den Bummel durch die Einkaufsstraße. Sollte es aber eng werden und Abstand halten schwierig, empfiehlt die Landesregierung, trotzdem eine Maske aufzusetzen. In Geschäften, in Bus und Bahn bleibt die medizinische Maske Pflicht.
Kontaktregeln
Für private Treffen gibt es keine Einschränkungen mehr: Im öffentlichen Raum dürfen sich theoretisch wieder unbegrenzt viele Menschen treffen. Die Landesregierung empfiehlt aber, Abstand zu halten und sich zu testen.
Wichtig: Treffen ab 25 Personen im öffentlichen Bereich gelten als Veranstaltungen und unterliegen damit auch Veranstaltungsregeln. Damit soll gewährleistet werden, dass Kontakte nachverfolgt werden können.
Veranstaltungen
Ab 25 Personen braucht es ein Abstands- und Hygienekonzept. Außerdem gilt in Innenräumen eine Testpflicht, und die Kontaktdaten der Beteiligten müssen erfasst werden. Maximal dürfen zu einer Veranstaltung 250 Menschen kommen, wenn sie drinnen stattfindet, sowie 500 draußen. Dabei zählen Geimpfte und Genesene nicht mit. Größere Veranstaltungen muss das Gesundheitsamt genehmigen. Tanzveranstaltungen dürfen vorerst nur im Freien stattfinden.
Schulen und Kitas
Schülerinnen und Schüler dürfen in den Präsenzunterricht - egal, in welcher Klassenstufe sie sind. Außerdem dürfen sie ab sofort ohne Maske im Klassenzimmer sitzen. Auch auf dem Schulhof dürfen sie die Maske absetzen. Nur im Schulgebäude und auf dem Weg zum Platz müssen sie ihre Maske tragen. Erst wenn es einen Corona-Ausbruch in der Schule gibt, gilt die Maskenpflicht wieder überall. Die Corona-Testpflicht zweimal pro Woche bleibt bestehen.
Virologe Martin Stürmer befürwortet das im Interview mit hessenschau.de, fordert aber noch mehr Tests an Hessens Schulen: "Ich würde eine Strategie mit drei PCR-Tests pro Woche für sinnvoll erachten sowie eine technische Aufrüstung mit Luftfiltern", sagte Stürmer, "damit wir nicht im Herbst, wenn nicht mehr so gut gelüftet werden kann, wieder in eine Falle laufen."
Auch in Kitas wird der Regelbetrieb wird wieder eingeführt - mit Hygienemaßnahmen. Die Gruppen dürfen jetzt wieder gemischt werden. Dafür haben die Kitas eine Übergangsfrist bis zum 5. Juli. Erzieherinnen und Erzieher müssen keine Maske mehr tragen.
Hochschulen
Es gilt der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen.
Arbeitsplatz
Für die Arbeitsplätze gelten keine landesrechtlichen Einschränkungen.
Sport
Mannschaftssport ist weiter möglich. Schwimmbäder dürfen mit Personenbegrenzung öffnen. Besucherinnen und Besucher müssen sich vorher anmelden. Fitnessstudios können mit Kontaktdatenerfassung sowie Abstands- und Hygienekonzept öffnen.
Einzelhandel
Alle Geschäfte können ohne Quadratmeterbegrenzung ihre Türen öffnen. Es gilt aber weiterhin eine Maskenpflicht.
Gastronomie, Kneipen und Clubs
Restaurants, Kneipen und Cafés können mit einem Hygiene- und Abstandskonzept drinnen und draußen Gäste empfangen. Voraussetzung ist, dass sie die Kontaktdaten erfassen. Es gilt eine Maskenpflicht für das Personal sowie die Gäste bis zum Platz. Um drinnen zu sitzen, brauchen Gäste einen Test. Clubs und Discos dürfen ihren Außenbereich öffnen - mit Auflagen wie Testpflicht und Personenbegrenzung. Auch drinnen dürfen sie Essen und Getränke anbieten. Tanzen ist aber nicht erlaubt.
Hotels
Beherbergungsbetriebe können wieder ganz öffnen und ihre Kapazitäten voll ausschöpfen. Gäste müssen sich allerdings während ihres Aufenthalts einmal die Woche testen lassen. Es gelten Abstands- und Hygieneregeln.
Prostitution
Bordelle waren bisher noch komplett geschlossen. Jetzt dürfen auch sie wieder öffnen. Allerdings besteht gilt für Freier eine Corona-Testpflicht, und die Kontaktdaten müssen erfasst werden.