Foto von einem Tablet auf welchesm eine Grundsteuer-Formular bei Elster aufferufen ist.

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist abgelaufen. Noch lange nicht alle hessischen Eigentümer sind ihrer Pflicht bislang nachgekommen. Ab Februar droht ihnen deswegen ein Bußgeld. Zumindest theoretisch.

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hr-Korrespondent: "Hessen waren am Wochenende fleißig"

Häuserfassaden in Wiesbaden
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Der Anfang eines Jahres ist bekanntlich bestens dafür geeignet, gute Vorsätze zu schmieden, die man im Idealfall in die Tat umsetzen wird. Diesen Ansatz wollten sich auch die Oberfinanzdirektion Frankfurt und die hessische Landesregierung zu Nutze machen, als sie Ende Dezember in einer gemeinsamen Pressemitteilung die hessischen Immobilien-Eigentümer an ihre Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung erinnerten. "Einen guten Vorsatz kann und sollte man schnell umsetzen: Die Abgabe der Grundsteuererklärung", hieß es in diesem Schreiben.

Damals waren gerade mal 50 Prozent der Eigentümer ihrer Pflicht nachgekommen und die Behörden hofften, den Bummlern noch einen letzten Schubs geben zu können. Doch wie das so ist mit den guten Vorsätzen: Oft geht die Motivation im Neujahrsstress unter und so lässt sich wohl erklären, dass auch an diesem Mittwoch, dem letzten Tag der möglichen Abgabe, noch immer nicht alle Grundsteuererklärungen vorlagen. 

Grundsteuererklärung: Frist im Oktober verlängert

Zu den rund 2,8 Millionen Objekten, die in Hessen in privater Hand sind, wurden bis zum Ende der Abgabefrist in der Nacht zum Mittwoch rund 2,19 Millionen Erklärungen beziehungsweise 76,6 Prozent abgegeben. Das sagte Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) in hr-iNFO. Mit dieser Quote liegt Hessen über über dem bundesweiten Schnitt liegt. Seit vergangener Woche waren noch mehr als zehn Prozentpunkte dazugekommen. Trotzdem: Die magische 100 ist noch nicht erreicht.

Forderungen, wonach die Frist wie in Bayern auch in Hessen noch einmal bis Ende April 2023 verlängert werden solle, erteilte Boddenberg am Dienstag eine Absage. Das sei angesichts der guten Rücklaufquote nicht notwendig. "Die Abgabe ist auch nach dem Fristende weiter möglich und nötig", betonte Boddenberg. Die Rückmeldungen der vergangenen Tage ließen vermuten, dass viele Menschen dran seien und die Erklärungen in den kommenden Tagen und Wochen fertigstellten. Die Interessenvertretung "Haus & Grund Hessen" hatte "aus Gründen der Gleichbehandlung" gefordert, die Abgabefrist in Hessen der bayrischen Regelung anzupassen.

Ursprünglich war am 31. Oktober 2022 Abgabefrist. Doch dann gab es eine Fristverlängerung bis zum 31. Januar. Finanzminister Boddenberg glaubt, dass auch das dazu geführt haben könnte, dass einige Eigentümer den Papierkram nochmal auf lange Bank geschoben haben.

SPD: "Viele ältere Bürger haben das nicht verstanden"

Wobei "Papierkram" nur bedingt stimmt, denn die Erklärung soll grundsätzlich digital über das Finanzamts-Portal Elster abgegeben werden. Das wiederum könnte andere Probleme mit sich gebracht haben. "Viele ältere Bürger haben das nicht verstanden", kritisiert die Landtagsabgeordnete Esther Kalveram (SPD). "Die haben sich gefragt, warum kann man das nicht beim Finanzamt auslegen wie andere Formulare?"

Das geht zwar, allerdings nur im Ausnahmefall und auf speziellen Antrag beim Finanzamt. Doch das sei nicht unbedingt einfacher, sagt Thomas Bellmer, Geschäftsführer von "Haus & Grund" in Darmstadt. So gebe es im Raum Südhessen ein Finanzamt, das teilweise älteren Mitbürgern die Papierunterlagen verwehrt habe. Außerdem sei auch der "Papierkrieg" für manche eine Herausforderung. "Man hat entweder das Problem, dass man nicht zurechtkommt mit dem Digitalen, oder man muss sich durch die Papiere wühlen." Quasi: Pest oder Cholera.

Letzte Erinnerung – dann droht ein Verspätungszuschlag

Allen, die die Frist verpassen, kann das Land theoretisch ab 1. Februar ein Bußgeld verpassen. Demnach drohen ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat und im schlimmsten Fall ein Zwangsgeld von 25.000 Euro. Theoretisch. Denn die hessischen Finanzämter werden laut Oberfinanzdirektion Frankfurt vorerst noch ein letztes Erinnerungsschreiben verschicken. Wer sich dann noch immer nicht rührt, muss zahlen – und die Immobilie wird geschätzt.

Denn die Zeit drängt. Bis Ende 2024 muss für jedes Objekt eine Neuberechnung der Grundsteuer vorliegen. Auslöser dieses Mammutprojekts ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die aktuell geltenden Einheitswerte der Grundstücke in ganz Deutschland als veraltet eingestuft hatte. Der Vorwurf der Verfassungsschützer: Die einen zahlen viel zu viel, die anderen zu wenig. Das sei verfassungswidrig.

Grundsteuer besteht aus zwei Faktoren

Die Grundsteuer, die die Eigentümer über die Nebenkosten an die Mieter weitergeben können, gilt als eine der wichtigsten Geldquelle der Kommunen. In Hessen sind das jährlich rund 1,2 Milliarden Euro, die unter anderem in Erhalt und Ausbau der Infrastruktur fließen. Die Steuer besteht dabei aus zwei Faktoren:

  1. dem Grundmessbetrag, den das Finanzamt basierend auf Fläche, Nutzung und Lage ausrechnet.
  2. dem so genannten Hebesatz, der sich je nach Kommune unterscheidet.

Für die Neuberechnung der Grundsteuer dürfen deshalb keine Grundstücke unberücksichtigt bleiben, sagt Finanzminister Boddenberg: "Wir werden als Land, den Kommunen am Ende des Tages einen Hebesatz vorschlagen, der 1:1 das Aufkommen an Grundsteuer hat für die Kommune wie vor dieser Reform." Das sei wichtig, denn die Reform solle nicht dazu führen, dass die Kommunen mehr einnehmen als zuvor.

Heißt auch: "Um in jeder Kommune rechnen zu können, welchen Hebesatz sie anwenden sollen, brauchen wir eigentlich 100 Prozent der Erklärungen", so Boddenberg. So sei es "auch ein Dienst am Gemeinwohl", die Erklärung rechtzeitig abzugeben, damit sie in diese Berechnung aufgenommen werden könne.

Das Land jedenfalls ist mit gutem Beispiel vorangegangen. Am Dienstag verkündete der Finanzminister, dass für alle steuerpflichtigen Liegenschaften in Landesbesitz fristgerecht eine Grundsteuererklärung abgegeben worden sei.

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