Ordner mit der Aufschrift "#SayTheirNames - Hanau Untersuchungs-Ausschuss".

Warum hatte der Täter des rassistischen Anschlags von Hanau eine Waffenerlaubnis? Um diese Frage sollte es im U-Ausschuss des Landtags gehen. Doch die Befragung eines Mitarbeiters der Waffenbehörde wurde kurz nach Beginn abgebrochen - wegen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Im Hanau-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags sollte am Montag eigentlich ein Mitarbeiter der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises befragt werden. Doch kurz nach Sitzungsbeginn wurde die Befragung abgebrochen. Grund dafür sind laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hanau gegen unbekannt.

Bereits zu Beginn der Befragung verwies der Anwalt des Zeugen mit Blick auf das Ermittlungsverfahren auf das Aussageverweigerungsrecht seines Mandaten. Auf die weitere Befragung des Mannes und der weiteren für Montag geladenen Zeugen wurde vorerst verzichtet, wie der Ausschussvorsitzende Marius Weiß (SPD) sagte. Der öffentliche Teil der Sitzung wurde beendet.

Keine namentlich Beschuldigten

Weiß kündigte an, die Zeugen erneut laden zu wollen, wenn das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist. Ein Mitarbeiter des Justizministerium sagte, die Ermittlungen dauerten noch an, es gebe keine namentlich Beschuldigten.

Eigentlich wollten sich die Abgeordneten im Ausschuss am Montag mit der Frage beschäftigen, warum der Täter eine Waffe hatte. Dazu sollten unter anderem mehrere Mitarbeiter der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises befragt werden. Dass sie erst am Montag zu Beginn der Sitzung im Plenarsaal in Wiesbaden die Aussagen verweigerten, verärgerte fraktionsübergreifend.

Es sei "respektlos, den Ausschuss und die Öffentlichkeit derart auflaufen zu lassen", sagte Saadet Sönmez, Obfrau der Linken, zum Verhalten der Mitarbeiter der Waffenbehörde. Es sei legitim, wegen der Ermittlungen von dem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Dies hätten die Zeugen aber über ihren Anwalt auch vorher mitteilen können.

Warum hatte der Täter eine Waffe?

Anlass für die Ermittlungen ist eine Strafanzeige gegen unbekannt wegen fahrlässiger Tötung. Sie wurde von einem der Angehörigen der Todesopfer gestellt. Dabei gehe es um mögliche Versäumnisse im Zusammenhang mit der Waffenerlaubnis für den Täter, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hanau.

Der 43 Jahre alte Tobias R. hatte am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst. Der Ausschuss soll klären, ob es vor, während und nach der Tat zu einem Behördenversagen gekommen war.