Hessens Justizminister Poseck (CDU) will das Straf- und das Ordnungswidrigkeitsrecht zur Entlastung und für mehr Effizienz der Justiz entschlacken.

"Ich kann mir vorstellen, dass Klagen gegen Geldbußen von weniger als 100 Euro in der Regel nur noch schriftlich und mit weniger Begründungsaufwand abgewickelt werden", sagte Poseck in einem am Freitag veröffentlichten Interview mit dem Magazin Spiegel. Er halte es für vertretbar, dass bei Klagen bis zu einer Bußgeldhöhe von 500 Euro eine Berufung nicht mehr möglich ist. Bislang liege die Grenze bei 250.