Neue Corona-Maßnahmen in Hessen Strengere Regeln für Ungeimpfte und Hotspots

Die hessische Landesregierung justiert die Corona-Regeln vor Weihnachten ein weiteres Mal nach. Strenger wird es für Ungeimpfte und in Hotspots. Dafür wird das Leben nach der Auffrischungsimpfung ein wenig leichter.
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Neue Corona-Maßnahmen in Hessen

"Wir erhöhen das Schutzniveau" - mit dieser Begründung hat Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Dienstag im Landtag eine erneute Verschärfung der Corona-Regeln in Hessen verkündet. Unter anderem werden die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte in der Öffentlichkeit und die Auflagen für Corona-Hotspots strenger. Außerdem wird es wie im vergangenen Jahr an Silvester verboten sein, auf öffentlichen Plätzen Böller oder Raketen zu zünden.
Die Verschärfungen sollen vom kommenden Donnerstag, 16. Dezember, bis zum 13. Januar gelten. Die Regeln sind laut Bouffier "sehr differenziert". Sie ließen für das öffentliche Leben noch einige Möglichkeiten.
Weniger Kontaktmöglichkeiten
Künftig dürfen sich Ungeimpfte in der Öffentlichkeit nur noch im Kreis des eigenen Haushalts und mit maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen - unabhängig von deren Impf- oder Genesenen-Status. Bisher waren Geimpfte und Genesene nicht mitgerechnet worden. "Die werden jetzt aber mitgerechnet, weil man verhindern muss, dass sich zwei Ungeimpfte mit 50 Geimpften treffen und sie anstecken", erklärte Bouffier.
Von zehn Corona-Infektionen würden neun durch nicht geimpfte Bürger verursacht, sagte der Regierungschef. Deshalb sollen die Kontakte für diese Personen weiter eingeschränkt werden. Kinder und Jugendliche unter 18 sind ausgenommen, außerdem auch Menschen, die sich laut medizinischem Attest nicht impfen lassen können.
Testpflicht für Geboosterte entfällt fast komplett
Das Corona-Kabinett hatte die Verschärfung am Montag verabschiedet, nach einer entsprechenden Einigung von Bund und Ländern. Erleichterungen sind aber auch vorgesehen und zwar für Geboosterte. Mit einer Corona-Auffrischungsimpfung entfällt die zusätzliche Testpflicht bei der 2G-plus-Regel fast komplett. Sie gilt aktuell allerdings nur für wenige Bereiche: bei Innen-Veranstaltungen mit mehr als 101 Teilnehmern, in Clubs, Diskotheken und auch in Bordellen.
Hessen folgt damit dem Vorbild anderer Bundesländern. Bouffier sprach von einer "enormen Erleichterung" für Menschen mit Auffrischungsimpfung und sagte: "Wir halten das für vertretbar." Eine Ausnahme ergänzte er allerdings später: In Seniorenheimen und Krankenhäusern braucht jeder Besucher den aktuellen negativen Schnelltest - ob geimpft, geboostert, genesen oder nichts davon.
Mehr Maßnahmen an Hotspots möglich
Strenger geht es künftig auch in sogenannten Hotspots zu. Das sind Kommunen, in denen an drei Tagen hintereinander die Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner den Wert 350 überschreitet. Dort können künftig ab dem vierten Tag ein Alkoholverbot und weitere Beschränkungen erlassen werden - etwa für den Zutritt auf Weihnachtsmärkten. In Hessen liegen zur Zeit mit Fulda (357) und Odenwald (380) zwei Landkreise über der 350er-Marke, außerdem die kreisfreien Großstädte Wiesbaden (536) und Offenbach (399).
Auf den Märkten können Hotspot-Kommunen ausschließlich Genesenen und Geimpften (2G) den Besuch erlauben. Ein negativer Test allein hilft dann nicht mehr. Ob Sport- oder Kulturveranstaltung: Mit mehr als zehn Menschen gilt hier die 2G-plus-Regel mit einem verpflichtenden negativen Test auch für Genesene und Geimpfte - Geboosterte ausgenommen. Das ist in Hotspots auch Voraussetzung zum Besuch von Kinos und für touristische Übernachtungen.
Neue Veranstaltungsregeln
Änderungen gibt es auch für die Veranstalter von Kultur- und Freizeitangeboten: An Orten mit mehr als 250 Sitzplätzen darf in Innenräumen nur ein Viertel besetzt sein. Der Ministerpräsident rechnete vor: "Wenn eine Halle 4.000 Sitzplätze hat, dann kann man 1.000 Plätze besetzen und 250 kommen nochmal oben drauf, dann gibt es insgesamt 1.250 Sitzmöglichkeiten." Bei Open-Air-Veranstaltungen mit 3.000 oder mehr Besuchern herrscht zukünftig Maskenpflicht.
Das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester werde nach den neuen Regeln an publikumsträchtigen Orten in Hessen verboten. Welche Orte das sind, entscheide die Kommune vor Ort, sagte Bouffier. Dieses Verbot gelte jedoch nicht im privaten Bereich. Wer im Garten mit seinen Kindern einige Raketen zünden wolle, könne das tun.
Der Ministerpräsident appellierte erneut an die Menschen in Hessen, sich zum Schutz vor einer Ansteckung impfen zu lassen: "Der beste Weg, aus dieser Pandemie herauszukommen, ist und bleibt das Impfen."