Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Klage gegen Grünen-Abgeordneten wegen AWO-Scheinvertrags zulässig
Von einer AWO-Tochterfirma erhielt der Grünen-Politiker Burcu ein Gehalt von 41.000 Euro - dabei arbeitete er nie für die Firma. Bis heute weigert er sich, das Geld zurückzuzahlen. Der Fall wird vor dem Arbeitsgericht verhandelt.
Audio
Beschwerde von Grünen-Politiker in AWO-Affäre zurückgewiesen

Der Grünen-Landtagsabgeordnete Taylan Burcu zählt zu den Nutznießern fragwürdiger Geschäfte der früheren Verantwortlichen der Arbeiterwohlfahrt-Kreisverbände Frankfurt und Wiesbaden - jedenfalls aus Sicht des Insolvenzverwalters der AWO-Protect. Vor seiner Wahl in den Landtag 2018 bekam Burcu von dem Tochterunternehmen der AWO Frankfurt 41.000 Euro Gehalt und einen britischen SUV als Dienstwagen. Der entsprechende Arbeitsvertrag mit der AWO-Protect wurde aber nur zum Schein abgeschlossen, wirklich gearbeitet hat Burcu für die Sicherheitsfirma nie.
AWO-Protect
Die Firma wurde gegründet, um die Flüchtlingsheime der AWO zu bewachen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Zusammenhang gegen die ehemaligen AWO-Verantwortlichen wegen Betrugs und Untreue in Millionenhöhe.
Ende der weiteren InformationenNachdem der AWO-Skandal aufgeflogen war, meldete die AWO-Protect Insolvenz an. Der Insolvenzverwalter sah sich die Liste der Gehaltsempfänger an und stieß auf Burcu, der auch nach eigenen Angaben nie für die AWO-Protect gearbeitet hatte. Doch der Landtagsabgeordnete weigert sich bis heute, das geforderte Geld zurückzuzahlen.
Geschäftsführer in Anlernzeit
Der Insolvenzverwalter verklagte Burcu vor dem Arbeitsgericht Frankfurt. Seit Ende vorigen Jahres liegt der Prozess auf Eis. Burcu ließ seine Anwältin Beschwerde beim Landesarbeitsgericht einlegen. Das Arbeitsgericht sei für ihn gar nicht zuständig, so die Argumentation, denn er habe für die 41.000 Euro bei einem anderen Unternehmen gearbeitet, der AWO-Proserv.
Dieses Tochterunternehmen gehört der AWO Wiesbaden. Dort sei Burcu für seine spätere Tätigkeit als deren Geschäftsführer "angelernt" worden, berichtete die Anwältin. Die AWO-Protect habe das Gehalt nur vorgestreckt, weil die AWO- Proserv noch nicht zahlungs- und arbeitsfähig gewesen sei.
Landesarbeitgericht gestattet Prozessfortgang
Das Landesarbeitsgericht hat nun über Burcus Beschwerde entschieden: Es sieht in dieser Konstruktion keinen Grund, den Prozess zu stoppen.
Aus Sicht des höchsten hessischen Arbeitsgerichts ist die Zuständigkeit auch dann gegeben, falls die beiden AWO-Töchter tatsächlich vereinbart hatten, dass Burcu bei der AWO-Proserv angelernt werden sollte, um später als Geschäftsführer zu arbeiten.
Nach dieser letztinstanzlichen Entscheidung kann der Prozess fortgesetzt werden. Den nächsten Verhandlungstermin hat das Gericht für den 17. November angesetzt. An diesem Tag wird auch das Urteil erwartet.
Zu krank für Antwort, gesund genug für Wahl im Landtag
Auf eine hr-Anfrage zum Ausgang seiner Beschwerde reagierte der Landtagsabgeordnete nicht selbst. Stattdessen traf eine Antwort von der Pressestelle der Grünen-Fraktion im Landtag ein: "Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Herr Burcu weiterhin erkrankt ist und sich auf Anraten seiner Ärzte voraussichtlich bis zum Herbst auskurieren muss."
Dieselbe Antwort kam von der Pressestelle bereits Ende Mai auf eine hr-Anfrage zu finanziellen Angelegenheiten der AWO-Protect. Nur wenige Tage später fand sich Burcu allerdings im Plenarsaal des Landtags ein, um bei der Wahl von Boris Rhein (CDU) zum neuen Ministerpräsidenten seine Stimme abzugeben. Die schwarz-grüne Koalition hat nur eine Stimme Mehrheit.
FDP-Politiker: Burcu muss Beispiel Feldmanns folgen
Der FDP-Landtagsabgeordnete Yanki Pürsün sieht in dieser knappen Mehrheit den Grund, dass Burcu trotz seiner Verwicklungen in die AWO-Affäre noch immer als Abgeordneter der Koalition im Landtag sitzt. Würden für ihn die gleichen Maßstäbe wie für Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) gelten, hätte Burcu längst sein Mandat niederlegen müssen, findet Pürsün.
Immerhin habe Feldmann das seiner Frau nicht zustehende überhöhte Gehalt als Leiterin einer AWO-Kita sofort zurückgezahlt, sagt der FDP-Abgeordnete. Burcu sei davon noch weit entfernt. Zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts sagt Pürsün: "Die Absicht, den Insolvenzverwalter auszubremsen und die Urteilsfindung hinauszuzögern, geht nicht auf."