Eine Hand hält einen Aktenordner mit der Beschriftung "Untersuchungs-Ausschuss Mordfall Dr. Walter Lübcke" in die Kamera. Im Hintergrund ist ein Ausschnitt des Plenarsaal zu sehen.

Aufregung im Lübcke-Ausschuss des Landtags wegen der überraschenden Aussage einer Ex-Verfassungsschützerin: Mitarbeiter der Behörde hielten den späteren Mörder des CDU-Politikers länger für gefährlich als bekannt. Doch die Warnung verpuffte.

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Verfassungsschützerin warnte vor Stephan Ernst

Stephan Ernst
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"Abgekühlt" – das war der nordhessische Rechtsextremist Stephan Ernst für den hessischen Verfassungsschutz, bis er 2019 aus Hass auf die deutsche Asylpolitik den damaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) ermordete. Bereits 2015 hatte die Behörde seine Akte für den Dienstgebrauch aus Datenschutzgründen gesperrt. Nach schweren einschlägigen Vorstrafen sei nichts mehr vorgefallen.

Im Untersuchungsausschuss des Landtags hat sich am Freitag überraschend herausgestellt: Eine damalige Mitarbeiterin war dagegen, Ernst bei der Beobachtung nordhessischer Neonazis ganz vom Radar zu nehmen.

Sie erstellte sogar einen Aktenvermerk, wie sie vor dem Ausschuss berichtete. Darin warnte sie davor, die Personalakte Ernst für den Dienstgebrauch jetzt schon zu sperren. Vergeblich: Von Juni 2015 an durfte an den "Fall Ernst" niemand in der Verfassungsschutzbehörde mehr ran. Die Akte war nur noch für den Datenschutzbeauftragten einzusehen.

Kein Fall von blühender Phantasie

"Ich denke mir das doch nicht aus", sagte die Ex-Mitarbeiterin auf die verwunderten Nachfragen des Ausschussvorsitzenden Christian Heinz (CDU). Das Besondere: Ihren warnenden Vermerk, der schließlich missachtet wurde, kannte auch keines der Mitglieder im Untersuchungsausschuss. Er fand sich nämlich nicht in den Akten.

Darüber wunderte sich auch die Zeugin. Der Ausschuss machte seine öffentliche Sitzung zwischendurch zur geheimen, um Details zu erfragen.

Von einem "sehr bemerkenswerten Vorgang", sprach Günter Rudolph, Obmann der oppositionellen SPD. "Das ruft nach Aufklärung", befand er. Rudolph fügte hinzu: Falls die Akte tatsächlich unvollständig sei, "wäre das ein Skandal".

Linken-Obmann Hermann Schaus sprach von einem Widerspruch, den es aufzuklären gelte. "Bisher entstand der Eindruck, es habe schlicht keine inhaltliche Prüfung der Akten vor der Löschung gegeben", twitterte er. "Wenn sich selbst das als Schutzbehauptung herausstellt, vergrößern sich die Abgründe in Behörden und Innenminister Beuth weiter."

"Da hattest Du den richtigen Riecher"

Die Verfassungsschutzmitarbeiterin arbeitete nach eigenen Angaben vom Mai 2012 bis Januar 2015 in der Abteilung "Auswertung Rechtsextremismus". Für Ernst und die beabsichtigte Sperrung seiner Akte für den Dienstgebrauch war sie nach eigenen Angaben gar nicht zuständig. Ein aufgebrachter Kollege sei vielmehr zu ihr gekommen und habe sie auf die geplante Löschung aufmerksam gemacht.

Auf den Hinweis des Mannes nahm sich die Mitarbeiterin die Akte Ernsts vor und befand: Der Kollege hat recht, das darf nicht weg. "Da hattest Du ja den richtigen Riecher", habe sie ihm gesagt.

Löschroutine griff

Es ist eine der Kernfragen im Fall Lübcke, warum der Mörder des CDU-Politikers trotz schwerer rechtsextremistischer Vorstrafen so gar nicht mehr im Blick der Sicherheitsbehörden war. Sie machen geltend, Ernst sei nun mal lange nicht mehr auffällig geworden, habe ein bürgerliches Leben geführt. Weil Ernst mehr als fünf Jahre lang unauffällig gewesen sei, sei es damals rechtmäßige Praxis gewesen, seinen Fall routinemäßig zu den gesperrten Akten zu legen.

Kritiker bezogen sich bislang auf eine ältere interne Warnung des Verfassungsschutzes vor Ernst, die fahrlässig missachtet worden sei: Der damalige Verfassungsschutz-Präsident Alexander Eisvogel hatte 2009 die Nennung Ernst in einem Bericht über die nordhessische Neo-Nazi-Szene mit dem rotgeschriebenen Kommentar versehen: "brandgefährlich“.

Die Einschätzung hatte Eisvogel vor kurzem im Untersuchungsausschuss noch einmal bestätigt: Es sei nicht wahrscheinlich, dass sich ein so schwer straffällig gewordener Rechtsextremist mit einem so tiefsitzenden "Hass auf Ausländer" wirklich von seinen rechten Ideen verabschiedet.

Damals schon falsch?

Vor der Ex-Verfassungsschutzmitarbeiterin hatte am Freitag ein prominenter Zeuge die Einschätzung gestützt, dass es schon nach damaligen Maßstäben ein Fehler war, Ernst als ungefährlich einzuschätzen. Es war Wilhelm Kanther, bekannt als Landeswahlleiter Hessens und als Leiter der Rechtsabteilung einer der wichtigsten Männer im Innenministerium. Er "tendiere eher zu 'nicht richtig'", sagte er auf die Frage, ob der Umgang mit der Ernst-Akte richtig gewesen sei.

Auch Kanther nannte zur Begründung die schweren früheren Straftaten Ernsts, der unter anderem einen Imam niedergestochen und eine Asylbewerberunterkunft angezündet hatte. Der Zeuge schränkte aber ein: Die sei aus der Rückschau schwer zu beurteilen. Kanther war 2012 vom damaligen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU) ins Innenministerium geholt worden, um den Verfassungsschutz nach dem Skandal um die NSU-Morde neu aufzustellen.

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