Eine Hand, bekleidet mit Schutzhandschuh, führt ein Teststäbchen in die Nase einer Frau ein.

Verkürzte Quarantäne, keine Testpflicht mehr in den Schulen: In Hessen treten neue Corona-Regeln in Kraft. Hier der Überblick, was nun gilt.

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Neue Corona-Verordnung ab Freitag

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Nach mehr als zwei Jahren Pandemie in Hessen fallen an diesem Freitag weitere Corona-Regeln weg. Die bisherigen enden mit diesem Donnerstag. In Hessen gelten dann zunächst bis zum 26. Mai folgende Regeln:

Quarantäne-Dauer wird verkürzt, Freitesten entfällt

  • Menschen, die mit Corona infiziert sind, müssen nur noch für fünf Tage in Quarantäne. Sie müssen sich nicht mehr freitesten. Es wird jedoch empfohlen, freiwillig die Isolation fortzusetzen, bis mindestens 48 Stunden ohne Symptome vergangen sind.
  • Außerdem müssen ungeimpfte Haushaltsangehörige von Infizierten nicht mehr automatisch in Quarantäne. Stattdessen wird Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen empfohlen, mindestens fünf Tage ihre Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen.
  • Infiziertes medizinisches Personal darf künftig seine Tätigkeit frühestes am fünften Tag nach dem Beginn der Isolation mit einer Freitestung wiederaufnehmen. Hier muss ein negatives Testergebnis dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.

Lockerungen an Schulen

  • Die Testpflicht in den hessischen Schulen wird aufgehoben - allerdings nicht ab Freitag, sondern erst ab dem 1. Mai. Stattdessen erhalten alle Schülerinnen und Schüler sowie das Personal wöchentlich zwei kostenfreie Tests für freiwilliges Testen zu Hause. Diese werden von den Schulen an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben.
  • Mit dem 1. Mai entfällt für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich ohne besondere Voraussetzung vom Präsenzunterricht abzumelden. Ausgenommen sind nur diejenigen, die selbst oder deren Haushaltsangehörige bei einer Infektion dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären. Das wäre zum Beispiel bei einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder einer diagnostizierten Immunschwäche der Fall. Dann ist ein Antrag zu stellen.
  • Sonderregelungen für Pausen und den Ganztagsbetrieb entfallen. Auch die Fächer Sport und Musik dürfen wieder ohne Einschränkung stattfinden.
  • Schülerinnen und Schüler sind dann auch nicht mehr verpflichtet, den Grund ihrer Erkrankung anzugeben. Lehrkräfte hingegen müssen weiterhin angeben, ob der Grund ihrer Erkrankung Corona ist.

Bouffier: "Wir werden mit Corona leben müssen"

Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) appellierte bei der Verkündung der neuen Corona-Regeln an die Eigenverantwortung: "Wir werden mit Corona leben müssen, aber weiterhin vorsichtig sein", sagte er.

Er rief dazu auf, sich freiwillig weiter an die Hygieneregeln, das Abstandhalten und Tragen einer Maske, zu halten. Die Maskenpflicht, beispielsweise in Krankenhäusern und im Nahverkehr, bleibe wie bisher bestehen. Die weiterhin sinkenden Zahlen von Corona-Patienten auf Intensivstationen bedeuteten jedoch, dass es keine Voraussetzungen für zusätzliche Einschränkungen der Freiheiten mehr gebe.

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