Gegen einen Freispruch im Zusammenhang mit dem Mord am Kasseler Regierungs- präsidenten Lübcke hat die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Revision eingelegt.

Das Landgericht Paderborn hatte Ende Januar einen damals 66-Jährigen vom Verdacht der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, dem Lübcke-Mörder Ernst die Tatwaffe verkauft zu haben. Laut den Paderborner Richtern stammten aber alle Hinweise dazu von Ernst selbt, und dieser sei als Zeuge nicht glaubwürdig.

Der Angeklagte hatte den Waffenverkauf bestritten und lediglich eingeräumt, mit Ernst Geschäfte gemacht sowie unerlaubt Schusswaffenmunition besessen zu haben. Sollte die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) Erfolg haben, müsste das Verfahren neu aufgerollt werden.