Gerichtsentscheidung Rodgau kann Auftritt von Zirkustieren nicht einfach verbieten
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Nach Verbot von Zirkustieren: Rodgau muss neu entscheiden

Damit machte Rodgau vor kurzem große Schlagzeilen: Sie ist die erste deutsche Stadt, die Zirkussen mit Tieren keinen Platz mehr bieten will. Jetzt greift ein Gericht ein.
Das hatte es noch nie gegeben: Die Stadtverordnetenversammlung in Rodgau (Offenbach) beschloss im Dezember 2021, dass Veranstalter künftig keine Tiere mehr ausstellen dürfen. Das Verbot betrifft Zirkusse, Jahrmärkte und Rummelplätze, die auf Grundstücken der Kommune stattfinden. Nun kommt das Verbot der Stadt aber juristisch ins Wanken.
Im Januar stellte ein Betreiber den Antrag, mit seinem Zirkus samt Tieren in Rodgau aufzutreten. Die Stadt lehnte ab. Das nahm der Betreiber nicht hin und klagte dagegen. Ihm hat das Verwaltungsgericht Darmstadt nun in Teilen recht gegeben, wie ein Gerichtssprecher dem hr auf Anfrage mitteilte. Nun müsse die Stadt erneut über den Antrag entscheiden. Zuvor hatte der Verband Deutscher Cirkusunternehmen (VDCU) über die Gerichtsentscheidung berichtet.
Stadt verweist auf Tierschutzgesetz
Der klagende Zirkus wollte auf einer stadteigenen Fläche zwischen April und Oktober dieses Jahres seine Zelte aufschlagen. Rodgau lehnte ab und wies unter anderem auf das Tierschutzgesetz hin. "Das Tierschutzgesetz gibt keine Grundlage für ein Verbot der Haltung von Tieren in Zirkussen her", befand das Gericht aber.
Außerdem könne die Stadt nicht einfach so bestimmen, wer städtische Flächen nutzen dürfe und wer nicht. Dazu sei eine entsprechende Satzung nötig. Die Einschränkung für öffentliche Flächen durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sei folglich rechtsfehlerhaft, sagte das Gericht. Die Einschränkung greife "unzulässig in Grundrechte der Antragsteller" und somit in die Freiheit der Berufsausübung ein.
Bedenken wegen Wildtieren geäußert
Die Stadt wendet zusätzlich ein, dass es beim Auftreten von Wildtieren im Zirkus Sicherheitsbedenken gebe. Dem widerspricht das Gericht. Die Stadtverordnetenversammlung habe das Verbot erlassen, ohne die Tiere hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit zu unterscheiden. Damit trage dieser Einwand nicht.
"Mit Blick auf die vom Antragsteller mitgeführten Pferde, Trampeltiere, Lamas, Ziegen, Rinder und Hunde ist für das Gericht auch vorliegend nicht zu erkennen, worin eine besondere Gefahr bestehen sollte", findet das Verwaltungsgericht.
Gericht kann Verbot nicht komplett kippen
Komplett gekippt ist das Verbot damit vorerst aber noch nicht, wie das Gericht betont. Die Stadt könne auch nicht verpflichtet werden, Flächen für den Zirkus mit Tieren freizugeben. Das liege daran, dass der klagende Zirkus keine genaue Fläche für das gewünschte Gastspiel benannt habe und auch keine exakten Termine. Er habe im Antrag lediglich einen Zeitraum angeführt.
Bis Ostern hat die Stadt Rodgau jetzt Zeit, Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel einzulegen - oder sich mit dem Zirkus zu einigen.