Euromünzen auf bunten Miniaturhäusern

Die Grundsteuersätze für Millionen von Grundstücken in Hessen werden neu berechnet. Damit Eigentümer wissen, was sie dem Land dazu melden müssen, geht die Finanzverwaltung neue Wege.

"Ein schlankes Modell" mit "breitem Service" zur Einführung der neuen Grundsteuer hat Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) am Freitag versprochen - und angekündigt, dass Eigentümerinnen und Eigentümer in Hessen in ihrer dafür erforderlichen Erklärung insgesamt nur wenige Angaben machen müssen. Anders als im "komplizierten Bundesmodell", sagte Boddenberg.

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer bundesweit reformiert werden. Das neue hessische Grundsteuergesetz sieht vor, dass sich neben der Häuser- und Grundstücksgröße ab 2025 auch die Lage und Nutzung der Immobilien auf die Steuerhöhe auswirken. Damit das Land die Steuerhöhe für rund 2,8 Millionen Grundstücke neu berechnen kann, müssen deren Eigentümer dieses Jahr eine "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag" abgeben.

Rund 300 Beschäftigte zusätzlich für Grundsteuer-Fragen

Dabei soll ihnen die Finanzverwaltung besonders entgegen kommen. Als speziellen Service kündigte Boddenberg am Freitag an, dass im Juni und Juli die Finanzämter für Grundsteuerfragen auch samstags zwischen 8 und 13 Uhr telefonisch erreichbar seien. "Hessische Finanzbeamte gehen auch samstags ans Telefon, wenn es um Fragen zur Grundsteuerreform geht", verkündete Boddenberg. Möglich sei auch, sich einen Telefontermin an einem Samstag reservieren zu lassen - online oder telefonisch zu den üblichen Beratungszeiten montags bis freitags 8 bis 18 Uhr.

Die Finanzämter verschicken demnach ab Juni Informationsschreiben zur Grundsteuerneuberechnung. Ab Juli können Eigentümer die entsprechende Erklärung abgeben.

Boddenberg sagte, die Finanzämter hätten ihre Grundsteuer-Teams nahezu verdoppelt, um den zusätzlichen Aufwand zu bewältigen. Seit 2019 seien rund 300 Menschen dafür eingestellt worden. Auch der Bürgerservice sei für bestimmte Zeiten enorm aufgestockt worden.

Steuer ab 2025 für fast alle Eigentümer höher oder niedriger

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen. Über die neuen Hebesätze wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. "Ganz sicher wird die Steuer ab 2025 für fast alle Eigentümerinnen und Eigentümer höher oder niedriger werden und nur für die wenigsten genau gleich bleiben", erläuterte Boddenberg. "In Summe sollen die Kommunen nicht mehr Grundsteuer erheben als bisher."

Die Erklärung müsse schon in diesem Jahr abgegeben werden, weil die Neuberechnung aller rund 2,8 Millionen hessischen Grundstücke Zeit benötige. Obwohl grundsätzlich die Pflicht zur digitalen Abgabe gelte, könnten Bürgerinnen und Bürger ohne die notwendige IT-Ausstattung die Daten auch in Papierform übermitteln. Der Antrag dazu kann telefonisch beim Finanzamt gestellt werden.

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