Audio

Volksbegehren zur Verkehrswende abgelehnt

Teilnehmer der Fahrrad-Demonstration in Frankfurt fahren auf einer Straße, im Hintergrund sind die Banekentürme zu sehen

Mehr als 70.000 Unterschriften sammelten die Initiatoren, bei einer Demo fuhren tausende Radfahrer über die gesperrte A66. Alles vergeblich? Aus Sicht der Landesregierung verstößt das geplante Volksbegehren für eine Verkehrswende gegen die Verfassung.

Er sei "beeindruckt", hatte Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) am 29. August gesagt. Einen Gesetzentwurf samt 70.232 Unterschriften überreichten ihm die Organisatoren der Initiative "Verkehrswende Hessen" an diesem Tag vor dem Landtag in Wiesbaden - das sei "ein sehr großer Berg", so Al-Wazir. "Wir haben unser Ziel mehr als erreicht", freuten sich die Organisatoren, deren Aufruf zur Fahrraddemo über die A648 und A66 ebenfalls tausende Menschen gefolgt waren.

Einen Monat später scheint von der Freude nicht mehr viel übrig zu sein. Die Landesregierung habe das Volksbegehren juristisch prüfen lassen, teilte Al-Wazir am Mittwoch mit. Der überreichte Gesetzentwurf für eine Verkehrswende sei nicht mit der Verfassung vereinbar.

Bund ist zuständig

Denn nach den Worten des Ministers waren sich die Juristen einig, dass der Entwurf über die Zuständigkeit des Landes hinausgeht. Forderungen, die die Straßenverkehrsordnung und den Bahnverkehr betreffen, müssten statt ans Land an den Bund als zuständigen Gesetzgeber gerichtet werden. Außerdem weise das Volksbegehren juristische Mängel auf, es operiere mit unbestimmten Rechtsbegriffen.

Der Gesetzentwurf hatte unter anderem einen massiven Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs vorgesehen, außerdem breitere Radwege und Bürgersteige, damit mehr Menschen das Auto stehen lassen. Bis 2030 sollte die Mobilität in Hessen vollständig klimaneutral werden.

Al-Wazir betonte, er bedaure, dass aus diesen Gründen keine andere Entscheidung möglich gewesen sei, als das Volksbegehren abzulehnen. Man sei aber mit den Vertrauensleuten des Volksbegehrens im Austausch und wolle Möglichkeiten ausloten, um sich doch noch auf einen verfassungskonformen Gesetzentwurf zu einigen. Solche Gespräche hatte Al-Wazir im Vorfeld der juristischen Prüfung des Gesetzentwurfs bereits angekündigt.

Organisator: "Ein Spiel, das die Kommunen immer spielen"

Eine juristische Prüfung habe natürlich auch die Initiative "Verkehrswende Hessen" durchführen lassen, bevor sie den Gesetzentwurf überreichte, sagte Organisator Werner Buthe dem hr. Mit einem anderen Ergebnis: Er sei überzeugt, dass sehr wohl das Land und nicht der Bund der richtige Adressat sei. Die Begründung der Landesregierung liege ihm jedoch nicht vor. Zu Details wollte er sich daher nicht äußern, nur so viel: "Ich bin betrübt über die Entscheidung."

Ein Volksbegehren aus juristischen Gründen abzulehnen, so Buthe weiter, sei "ein Spiel, das Kommunen und Entscheide regelmäßig spielen". Ähnlich sei es zum Beispiel beim Radentscheid in Frankfurt und Offenbach gelaufen, die Buthe ebenfalls mitorganisierte.

Die Initiative "Verkehrswende Hessen" sei auch in diesem Fall zu Gesprächen mit der Politik bereit. Vom Kern ihrer Forderungen wolle sie aber nicht abrücken. "Wir sind nicht gegen das Auto, aber wir brauchen ein bisschen weniger Auto und ein bisschen mehr anderes." Gerade auf dem Land würden keine breiteren Radwege und Bürgersteige helfen, da brauche es mehr Busse und Bahnen, so Buthe. "Die Mehrzahl der Hessinnen und Hessen wohnt nicht in Frankfurt. Wir müssen alle im Blick haben." Die Stilllegungen von Bahnstrecken in den vergangenen Jahrzehnten seien da nicht zielführend gewesen.

Noch kein Volksgesetz in Hessen

Bisher gibt es in Hessen noch kein Beispiel für eine erfolgreiche Volksgesetzgebung. Zuletzt war 1997 ein Volksbegehren auf Landesebene gescheitert, den Buß- und Bettag wieder zum gesetzlichen Feiertag zu machen.

Gelingt es der Initiative noch, sich mit der Landesregierung auf einen juristisch haltbaren Gesetzentwurf zu einigen, müssten erneut mehr als 200.000 Unterschriften für das eigentliche Volksbegehren gesammelt werden. Dann könnte der Landtag das Gesetz annehmen, andernfalls käme es zu einem Volksentscheid.

Opposition spricht von Doppelmoral

Aus der Opposition im Landtag kam scharfe Kritik an Verkehrsminister Al-Wazir. Das ursprüngliche Lob des Grünen-Politikers für das Volksbegehren entpuppe sich nach formaljuristischen Einwänden als "blanke Heuchelei", sagte Tobias Eckert, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Am Auftrag der Bürger für ein zeitgemäßes Verkehrsangebot mit mehr Radwegen und Schienenverbindungen habe sich nichts geändert, sagte Stefan Naas, verkehrspolitischer Sprecher der FDP.

Linken-Fraktionschef Jan Schalauske befand: Dass Al-Wazir das Volksbegehren "bei der erstbesten Möglichkeit beerdigen möchte, zeugt von Chuzpe und Doppelmoral". Als "peinlich" bezeichnete Klaus Gagel, verkehrspolitischer Sprecher der AfD, dass ein grüner Minister ein zentrales Anliegen der Grünen für verfassungswidrig erklären müsse - zumal einige Organisatoren des Volksbegehrens selbst in der Partei engagiert seien.

Die Grünen verteidigten sich gegen die Kritik. Die Landesregierung habe gar nicht anders entscheiden können, betonte ihre Verkehrsexpertin Kathy Walther. Die formale Absage sei keine inhaltliche.

Weitere Informationen Ende der weiteren Informationen