Die Zahl der Anträge von hessischen Staatsanwaltschaften für ein beschleunigtes Verfahren ist in der Pandemie 2020 und 2021 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesunken.

Ausschlaggebend dafür sei vermutlich gewesen, dass es wegen der Auswirkungen der Corona-Beschränkungen weniger geeignete Straftaten gegeben habe, erläuterte das auf Anfrage des ehemaligen AfD-Abgeordneten Rahn.

Nach Angaben des Ministeriums stellten die Staatsanwaltschaften in den Jahren 2017 und 2019 zwischen 521 und 754 Anträge auf beschleunigte Verfahren. Im Jahr 2020 waren es dann nur noch 348 Fälle, ein Jahr darauf lediglich 359 Fälle.