Die hessische Verfassung

Die Hessen haben einer Reform der Landesverfassung zugestimmt. Die große Mehrheit der Wähler nahm alle 15 Änderungen an, darunter auch die Abschaffung der Todesstrafe. Ein Punkt erhielt deutlich weniger Zustimmung.

Die Hessen haben der Reform der Landesverfassung in allen 15 Punkten zugestimmt. Das gab Landeswahlleiter Wilhelm Kanther nach Abschluss der Auszählung in Wiesbaden bekannt. Alle Änderungsvorschläge seien mit großer Mehrheit angenommen worden. Die Zustimmungrate liegt in den meisten Fällen zwischen 80 und 90 Prozent.

Unter anderem wurde die Todesstrafe formal abgeschafft, die ohnehin keine Gültigkeit hatte. Sie war 1946 in die hessische Verfassung aufgenommen worden. Bevor 1949 das Grundgesetz in Kraft trat und die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft wurde, wurden noch zwei Urteile in Hessen gesprochen.

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Nun stimmten am Sonntag parallel zur Landtagswahl 83,2 Prozent der Wähler der Aufhebung der Todesstrafe zu. Es gab allerdings auffällige Unterschiede, so stimmten im Wahlkreis Wetterau II etwa 22,2 Prozent, also mehr als jeder fünfte Wähler, für die Beibehaltung der Todesstrafe.

Verhältnismäßig unbeliebt war anscheinend auch die Herabsetzung für das Mindestalter eines Landtagsmandats von 21 auf 18 Jahre. Lediglich 70,3 Prozent der gültigen Stimmen sprachen sich dafür aus. Es ist der niedrigste Zustimmungswert aller 15 Punkte.

Gleichberechtigung nun besonders hervorgehoben

Die Wähler konnten den einzelnen Punkten zustimmen und andere ablehnen sowie die Reform als Ganzes zurückweisen oder annehmen. Eine große Mehrheit stimmte unter anderem zu, Infrastruktur und Nachhaltigkeit sowie das Ehrenamt, Kultur und Sport zu fördern. Außerdem sprachen sich die Wähler dafür aus, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie Kinderrechte in der Verfassung hervorzuheben.

Das Bekenntnis zu Europa soll in die Landesverfassung aufgenommen und die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide abgebaut werden. Dass die Mitglieder des Rechnungshofes unabhängig agieren, soll in der Verfassung festgesetzt werden.

Reform tritt Mitte November in Kraft

Die hessische Verfassung war Ende 1946 per Volksabstimmung beschlossen worden - vor dem Grundgesetz von 1949. Die Reform tritt allerdings erst in Kraft, wenn sie am 16. November 2018 durch den Landeswahlausschuss bestätigt wurde. Die rund 4,4 Millionen Wahlberechtigten durften am Sonntag über die Verfassungsreform sowie den Landtag abstimmen.

Landtags-Präsident Norbert Kartmann (CDU) zeigte sich zufrieden mit dem Abstimmungsergebnis. Über 85 Prozent Zustimmung zeigten, dass die breite Mehrheit der Stimmberechtigten eine Modernisierung der Verfassung mittrage.

Sendung: hr-iNFO, 1.11.2018, 16 Uhr