Verfassungsreform: Ergebnisse Todesstrafe

Die Reform der Landesverfassung ist so gut wie beschlossen, auch wenn am Mittwoch noch nicht alle Stimmen ausgezählt waren. Die 15 Änderungen stoßen auf breite Zustimmung. Doch eine wurde mancherorts besonders häufig abgelehnt: die Abschaffung der Todesstrafe.

Bei der Volksabstimmung über die Verfassungsreform in Hessen waren bis Mittwochnachmittag noch nicht alle Wahlkreise ausgezählt, doch die bisherigen Ergebnisse deuten auf eines hin: Die hessische Landesverfassung wird reformiert.

Die Wähler konnten die Änderungen im Ganzen annehmen oder ablehnen - oder über die einzelnen Punkte abstimmen. Allen 15 geplanten Verfassungsänderungen stimmte ein Großteil bei der Wahl am Sonntag zu. Die Zustimmung liegt bei 80 bis über 90 Prozent.

Nur zwei Punkte weichen davon ab: Die Herabsetzung des Alters für ein Landtagsmandat von 21 auf 18 Jahre und die Abschaffung der Todesstrafe waren bei den Wählern eher unbeliebt.

Jeder Fünfte möchte die Todesstrafe behalten

Bis Mittwochnachmittag waren 44 der 55 Wahlkreise ausgezählt. Die meisten Befürworter für die Todessstrafe gibt es demnach im Wahlkreis Wetterau II. Hier haben 22,2 Prozent, also mehr als jeder fünfte Wähler, dafür gestimmt, dass die Todesstrafe Teil der hessischen Verfassung bleiben soll. Die geringste Zustimmung gab es im Wahlkreis Kassel-Stadt I. Hier wollen 11,5 Prozent der Wähler die Todesstrafe in der Verfassung beibehalten.

In einzelnen Gemeinden ist die Zustimmung zum Teil sogar noch höher: In Freiensteinau (Vogelsberg) stimmten 26,7 Prozent dafür, die Todesstrafe in der Verfassung zu behalten. Dicht gefolgt von den Gemeinden Ottrau (Schwalm-Eder, 26,1 Prozent), Flörsbachtal (Main-Kinzig) und Hirzenhain (Wetterau) (beide 25,1 Prozent).

Auffällig: In diesen Gemeinden waren auch die Stimmen für die AfD sehr hoch. In Freiensteinau und Flörsbachtal erzielte die Alternative für Deutschland knapp 21 Prozent, in Ottrau waren es 19 Prozent. In Hirzenhain konnte die Partei sogar mehr als 23 Prozent der Stimmen gewinnen. Das liegt deutlich über dem landesweiten Wahlergebnis der AfD von 13,1 Prozent.

Todesstrafe ist Teil der Vergangenheit

Im Jahr 1864 trat der letzte Mensch in Hessen öffentlich vor den Henker. Der Schustergeselle Ludwig Hilbert wurde in Hessen durch das Schwert getötet. Als die hessischen Gebiete kurze Zeit später preußisch waren, endete die Zeit der vollstreckten Todesurteile in Hessen freilich nicht - im Gegenteil. Die zivilen Strafgerichte im Dritten Reich ließen deutschlandweit rund 16.000 Menschen hinrichten, viele aus politischen und rassistischen Gründen.

Die Todesstrafe wurde im Übrigen 1946 in die hessische Verfassung aufgenommen. Bevor 1949 das Grundgesetz in Kraft trat und die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft wurde, wurden noch zwei Urteile in Hessen gesprochen. In dem einen Fall hatte ein Mann seine Frau ermordet. Im anderen Fall wurde Hans-Bodo Gorgaß, ein Arzt der Nationalsozialisten, für den "Euthanasie"-Mord in mindestens 1.000 Fällen in Hadamar verurteilt. Doch beide Strafen wurden nicht als Todesstrafe vollstreckt, sondern in lebenslange Haftstrafen umgewandelt.

Politik ist sich einig

Doch selbst, wenn die Todesstrafe weiter in der Verfassung stehen würde, würde sie ohnehin nicht umgesetzt werden. Laut Grundgesetz-Artikel 102 ist die Todesstrafe abgeschafft, und das Recht des Bundesstaates schlägt das Recht eines Bundeslandes. Ein Vollzug der Todesstrafe steht also sowieso nicht zur Debatte.

Der Änderungsvorschlag zur Todesstrafe war von den Parteien im Landtag als besonders wichtig erachtet worden. Bei einer Zustimmung der Bevölkerung solle es nicht nur eine Streichung der Todesstrafe in der Verfassung geben, sondern auch den ausdrücklichen Verweis, dass die Todesstrafe abgeschafft sei. Damit wolle man sich ausdrücklich gegen diese Form der Bestrafung aussprechen.

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Verfassung seit 72 Jahren unverändert

Bei der Volksabstimmung stimmten die Hessen am Sonntag neben der Landtagswahl über die größte geplante Reform der hessischen Verfassung ab, seit sie im Jahr 1946 verabschiedet wurde. Eine Kommission hatte mehr als zwei Jahre an den Änderungsvorschlägen gearbeitet.
Zur Debatte standen weitere Punkte , wie der Vorschlag der CDU, einen Gottesbezug in der Verfassung zu verankern. Dieser stieß im Landtag allerdings auf Skepsis. Auch das von der SPD geforderte Grundrecht auf gebührenfreie Bildung konnte sich nicht durchsetzen.

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