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Leichterer Berufseinstieg für Richter in Hessen

Ein Richter in Robe sitzt hinter einem Gesetzbuch.

Wer in Hessen Richterin oder Richter werden möchte, muss in Zukunft weniger strenge Kriterien erfüllen. Das hessische Justizministerium reagiert damit auf den Personalmangel an Gerichten.

Mit Blick auf den hohen Personalbedarf in den Gerichten und Staatsanwaltschaften hat Hessen die Einstellungskriterien für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte etwas gelockert.

Für eine Bewerbung reichen künftig bereits insgesamt 15 Punkte in beiden Staatsexamen, wie Justizminister Roman Poseck (CDU) am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Bislang waren es 16 Punkte gewesen. Dies habe der Richterwahlausschuss auf seinen Vorschlag hin beschlossen.

Demnach sind künftig für Bewerberinnen und Bewerber im zweiten Staatsexamen 7,5 Punkte erforderlich - nach bislang 8 Punkten. Bei besonderen Umständen, zum Beispiel beruflicher Vorerfahrung, können ausnahmsweise auch 7 Punkte im zweiten Staatsexamen genügen.

Bedarf steigt weiter

"Wir können nun in Anbetracht des hohen Personalbedarfs auf ein größeres Bewerberfeld zurückgreifen", erläuterte Poseck. Aufgrund der zu erwartenden zusätzlichen Stellen im Doppelhaushalt 2023/2024 würden demnächst sogar noch mehr Nachwuchskräfte benötigt.

Der Richterwahlausschuss ist ein Verfassungsorgan. Er muss der Einstellung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie der Lebenszeiternennung von Richtern zustimmen. Das Gremium besteht aus Abgeordneten des Landtags, Vertreterinnen und Vertretern der Gerichtsbarkeiten sowie einem Vertreter der Anwaltschaft.

Richterbund warnte vor Überlastung

Der Richterbund hatte schon im Januar vor einer Überlastung der hessischen Gerichte gewarnt. Es fehlten 200 Richter und Staatsanwälte, hieß es damals. Die Unterbesetzung könne dazu führen, dass Angeklagte freigelassen werden müssten.

Diese Befürchtung hat sich in Frankfurt vor wenigen Monaten bewahrheitet: Sechs Männer, die wegen schwerer Gewaltverbrechen angeklagt waren, wurden wegen Überlastung des Landgerichts aus der Untersuchungshaft entlassen. Zum Prozess gegen sie kam es nicht, trotz der schwerwiegenden Vorwürfe.

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