2G-plus, Alkoholverbot, Maskenpflicht Welche Hotspot-Regeln nun im Kreis Fulda gelten

Wegen anhaltend hoher Inzidenzen gilt der Kreis Fulda seit Sonntag als Corona-Hotspot. Die Verwaltung erließ verschärfte Regeln zur Eindämmung der Pandemie - mit etwas Verzögerung.
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In Fulda gelten jetzt Hotspot-Regeln

Der Landkreis Fulda hat am Sonntag zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie festgelegt - die Sieben-Tage-Inzidenz lag in den vergangenen drei Tagen durchgehend über 350. Damit gilt der Kreis als Corona-Hotspot - und zwar so lange, bis die auf 100.000 Einwohner umgelegten Fallzahlen an fünf Tagen in Folge wieder die kritische Marke unterschritten haben werden.
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Ab Montag, 3. Januar, gilt daher ein Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Maske in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen. Die Städte und Gemeinden des Landkreises haben dem Kreis die betreffenden Orte und Plätze mitgeteilt.
- Die Alkoholverbotszone in Fulda umfasst weite Teile der Innenstadt, etwa den Domplatz, den Bonifatiusplatz, den Schlossgarten, den Universitätsplatz und den Busbahnhof;
- in Hünfeld stehen unter anderem der Gänseplatz und der Konrad-Adenauer-Platz auf der Liste;
- in Künzell das Gemeindezentrum samt Vorplatz und die Ortsmitte Engelhelms;
- in Petersberg der Rathausplatz und der Rauschenberg.
- Maskenpflicht gilt bis auf Weiteres in Fulda auf dem Bahnhofsplatz, in der Bahnhofstraße und auf dem Universitätsplatz.
- Die vollständige Liste steht hier.
Bereits seit Sonntag gelten im Kreis Fulda folgende Hotspot-Verschärfungen:
- Für Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater, etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen in Innenräumen die 2G-plus-Regel und im Außenbereich die 2G-Regel. Genesene und doppelt Geimpfte erhalten demnach nur Eintritt nach Vorlage eines aktuellen negativen Testnachweises.
- Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) benötigen keinen zusätzlichen Negativnachweis.
- Bordelle müssen schließen.
Allgemeinverfügung verzögert veröffentlicht
Um die Fuldaer Hotspot-Regeln gab es am Sonntag Verwirrung. Die Kreisverwaltung legte zunächst keine entsprechende Allgemeinverfügung vor. Landrat Bernd Woide (CDU) begründete dies auf hr-Anfrage damit, dass die 2G-plus-Vorgabe in der Gastronomie und in Kultur- und Freizeiteinrichtungen aufgrund der Landesverordnung sowieso automatisch in Kraft trete. Das stimmt, doch auf der Webseite des Kreises fehlte auch dazu jeder Hinweis. Lediglich die Stadt Fulda stellte am frühen Nachmittag eine entsprechende Grafik online.
Woide sagte außerdem, welche Orte von Alkoholverboten und einer Maskenpflicht unter freiem Himmel betroffen seien, werde die Verwaltung am Montag bestimmen. Da die Geschäfte am Sonntag ohnehin geschlossen hätten, sei dies vorher nicht dringlich. Außerdem seien diese beiden Maßnahmen weniger wichtig im Kampf gegen die Pandemie als die 2G-plus-Regeln. Am Nachmittag veröffentlichte die Kreisverwaltung dann doch die Liste der betroffenen Plätze und Straßen.
Staatskanzlei: Hotspot-Regeln "umgehend umsetzen"
Die Hotspot-Regeln "müssen umgehend umgesetzt werden", sagte dagegen der Sprecher der Landesregierung, Michael Bußer, dem hr am frühen Sonntagnachmittag: "Dabei muss die Kommune laut Verordnung so schnell wie möglich festlegen, an welchen Plätzen und Orten Alkoholverbot herrscht beziehungsweise die Maskenpflicht gilt."
Gilt ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt als Hotspot, hat die Kommune zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie festzulegen. Diesen Automatismus legte das Corona-Kabinett des Landes Mitte Dezember fest. Folglich führte das Sozialministerium in seinem Corona-Bulletin den Kreis Fulda am Sonntag als einzigen Hotspot in Hessen auf.
Bisher fiel einzig die Stadt Offenbach unter die Hotspot-Regel. Das war noch vor Weihnachten. Die Stadt veröffentlichte - wie nun auch der Kreis Fulda - eine Übersicht über die Plätze und Straßen, wo die Verschärfungen galten.
Die derzeitigen Inzidenzwerte stehen unter dem Vorbehalt, dass aufgrund der vielen Feiertage etliche Kommunen die Infektionszahlen unregelmäßig ans Robert-Koch-Institut meldeten. Auch wurde zuletzt weniger getestet. Experten vermuten daher, dass die Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten deutlich höher ist als offiziell angegeben.