Wer gegen die Verordnungen der Landesregierung zur Eindämmung des Coronavirus verstößt, kann künftig zur Kasse gebeten werden. Und im schlimmsten Fall vor Gericht landen.
Wer gegen die Verordnungen der Landesregierung zur Eindämmung des Coronavirus verstößt, kann künftig zur Kasse gebeten werden. Und im schlimmsten Fall vor Gericht landen.