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Gericht verbietet Werbeblockade durch Google

Google-Suche nach "Wunschkennzeichen"

Weil Google seine Werbeanzeigen bei bestimmten Suchanfragen ausblendete, zog ein Unternehmer aus Weiterstadt vor Gericht und bekam Recht. Sein Anwalt glaubt, dass dies weitere Firmen zu ähnlichen Klagen ermutigen könnte.

Ist es ein Durchbruch im ewigen Kampf David gegen Goliath oder nur ein kurzlebiger Etappensieg? Im Rechtsstreit zwischen einem Hersteller von Autokennzeichen aus Weiterstadt (Darmstadt-Dieburg) und dem Internetgiganten Google hat das Frankfurter Landgericht jetzt zugunsten des hessischen Unternehmens entschieden (Az.: 2-03 O 58/22).

Hohe Strafen bei Zuwiderhandlung

Die Richter gaben dem Antrag des Geschäftsführers von Gutschild.de, Eduard Reinhardt, auf eine einstweilige Verfügung statt. Googles Suchmaschine muss demnach die Werbeverlinkungen der Firma, sogenannte Google Ads, bei bestimmten Suchanfragen wieder anzeigen, ansonsten drohen hohe Strafen. Google hat die Anzeigen aufgrund einer internen Richtlinie blockiert.

Nach Überzeugung von Reinhardts Anwalt Igor Dragobetski wird die Entscheidung eine weitreichende Signalwirkung haben. "Wenn das Gericht entscheidet, dass eine solche Sperrung untersagt werden kann, dann betrifft das sicher viele Firmen in einer ähnlichen Situation", sagt er. "Die sehen jetzt vielleicht auch einen Weg, sich zur Wehr zu setzen."

"Viele trauen sich nicht, gegen Google vorzugehen"

Wie viele das sein könnten, vermag der Jurist nicht einzuschätzen. "Normalerweise trauen sich Unternehmen nicht wirklich, gegen Google vorzugehen", sagt er. Die Dunkelziffer sei schwer abzuschätzen. Persönlich glaube er, dass es viele sind. Ob das Urteil eine Klagewelle auslösen werde, lasse sich aber erst absehen, wenn es veröffentlicht worden sei.

Gutschild.de bietet über ein eigens entwickeltes Interface unter anderem die Verfügbarkeitsprüfung und Reservierung von Wunschkennzeichen für das eigene Fahrzeug an. Ist die gewünschte Kombination noch frei, kann man die Schilder direkt auf der Seite bestellen. Dafür gab es 2010 den Hessischen Gründerpreis in der Kategorie "Mutige Innovation".

Richtlinie soll laut Google Verbraucher schützen

Doch Googles Richtlinie verbietet seit 2020 die Werbung für kommerzielle Dienstleistungen, die es auch bei Behörden gibt. Hintergrund waren vorherige Missbrauchsfälle mit Auslandsvisa. Dem Internetriesen hatte das schlechte PR eingebracht. Die Richtlinie sollte laut Google Verbraucher vor solchem Missbrauch schützen.

Für Reinhardt, der bislang nach eigenen Angaben einen Millionenbetrag in die Werbung steckte, ist die Blockade eine wirtschaftliche Katastrophe. Ohne das prominente Erscheinen in den Suchergebnissen ist es mit seinen Umsatzzahlen steil bergab gegangen. Reinhardt musste Mitarbeiter entlassen, wie er berichtet, zumal auch andere Geschäftsbereiche von dem Einbruch aufgrund der schlechteren Auffindbarkeit im Netz betroffen waren.

"Auf einmal bleibt alles stehen"

"Alles war ja auf eine bestimmte Größe hin ausgerichtet", sagt der Unternehmer. Kredite mussten bedient, Verträge erfüllt werden. "Und auf einmal bleibt alles stehen." Da musste er auch persönlich zurückstecken. Seit letztem September habe er kein Geld mehr aus der Firma bekommen.

Das Urteil könnte die Wende einläuten, doch noch ist die Sache für Reinhardt nicht ausgestanden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die schriftliche Begründung steht noch aus. Vom Gericht war am Montag nur der Tenor zu erhalten.

Darin heißt es, dass es Google untersagt ist, die Ads von Gutschild.de bei bestimmten Suchanfragen nicht mehr zu schalten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft für den gesetzlichen Vertreter. Davon sind auch Videos auf der Google-eigenen Plattform Youtube betroffen.

Unternehmer erwartet Widerspruch

Reinhardt geht fest davon aus, dass der Konzern weiter rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen wird. "Google wird sicher Widerspruch einlegen", vermutet er. Sein Anwalt ist mit Prognosen etwas vorsichtiger: "Das ist natürlich auch eine strategische Entscheidung, die kann nur Google selbst treffen."

Und Google? Der Konzern bleibt zurückhaltend. Zur Sache werde man sich nicht weiter äußern, da die Entscheidungsgründe noch nicht vorlägen, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit.