Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Hanau muss Atommüll-Zwischenlager nicht genehmigen

Seit Jahren streiten die Stadt Hanau und eine Entsorgungsfirma über ein Zwischenlager für Atommüll. Die Stadt befürchtete, sich damit auch als Endlager-Standort ins Spiel zu bringen. Das scheint nun abgewendet.
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Stadt Hanau gewinnt Rechtsstreit um Atommülllager

Kein weiteres Atommüll-Zwischenlager in Hanau: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Stadt am Dienstag Recht gegeben. Hanau müsse dem Entsorgungsunternehmen Orano NSC keine Baugenehmigung für eine weitere Lagerhalle erteilen, urteilten die Richter.
Die Begründung: In einem Gewerbegebiet sei ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus Kernanlagen zu gefährlich und daher nicht zulässig.
Oberbürgermeister sah Ruf der Stadt gefährdet
Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) sagte nach der Urteilsverkündung: "Das ist ein großartiger Tag für die zukünftige Entwicklung unserer Stadt." Das Gewerbegebiet mit Verwaltungs- und Bürogebäuden sowie einem Logistikzentrum habe sich positiv entwickelt. Das Zwischenlager hätte dieser Entwicklung "erheblich entgegen gestanden".
Er befürchtete zudem, dass bei einer Erweiterung des Zwischenlagers radioaktive Abfälle aus ganz Deutschland nach Hanau gekommen wären. Es habe auf dem Spiel gestanden, "dass bundesweit nicht gelöste Endlagerprobleme in Hanau zwischengelagert werden", hatte er dem hr gesagt. Deshalb sei es auch um den Ruf und die Attraktivität der Stadt gegangen.
Fast 1.300 Container mit Atommüll
Welcher Müll in der neuen Halle überhaupt gelagert werden sollte, dazu wollte Orano NCS mit Verweis auf das laufende Gerichtsverfahren zunächst nichts sagen. Der Entsorger lagert im Technologiepark im Hanauer Stadtteil Wolfgang bereits in zwei Hallen schwach radioaktive Abfälle. Fast 1.300 Container stehen dort, daneben mehrere Fässer und Betonbehälter (Stand Ende 2019).
Nach Angaben des hessischen Umweltministeriums handelt es sich dabei hauptsächlich um Abfälle aus der ehemaligen Brennelementeproduktion für Atommeiler. Die wurden im Osten von Hanau jahrzehntelang im sogenannten "Atomdorf" hergestellt. Unter diesem Namen war der Stadtteil in den 1980er-Jahren als zentraler Ort der deutschen Atomwirtschaft bekannt.
Der Rechtsstreit um das Zwischenlager zog sich bereits seit mehreren Jahren hin. Nachdem der Entsorgungsbetrieb in erster Instanz Erfolg hatte, war er in der Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Dieses Urteil bestätigten die Leipziger Richter.