Im Bildvordergrund ein kleines Fläschen mit dem Impfstoff von Moderna. Im Bildhintergrund unscharf Spritzen.

Wird die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ein Loch in die ohnehin dünne Personaldecke reißen? Derlei Ängste hegt die Branche in Hessen nicht. Ohnehin legt es das Land nicht auf Arbeitsverbote an.

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Impfpflicht in Pflegeberufen startet

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13 Prozent seiner Mitarbeiter seien ungeimpft, sagt Georg Riester vom Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter in Kassel. Riester leitet dort den Assistenzdienst, der behinderten Menschen im Alltag hilft. Mit 13 Prozent ist die Impflücke dort etwas größer als im hessischen Durchschnitt. Das Sozialministerium geht davon aus, dass von den rund 250.000 Beschäftigen in Pflege und Gesundheitswesen rund neun Prozent nicht gegen Corona geimpft oder genesen sind. Das sind hessenweit über 22.000 Menschen.

Riester sagt, die Impfpflicht im Gesundheitssektor, die ab diesem Dienstag gilt, werde den Assistenzdienst nicht lahmlegen. Er räumt aber ein: In einzelnen Teams gebe es auch mehrere Impfunwillige. Dort werde es Probleme geben, diese Teams könnten ihren Kunden dann nicht mehr helfen wie gewohnt.

Anzeigen bis Ende März

Dieses Szenario droht freilich nur, wenn die Ungeimpften kündigen oder vom Gesundheitsamt gesperrt werden. Die Arbeitgeber selbst müssen nicht gegen Impfverweigerer vorgehen. Ungeimpfte können weiterarbeiten, bis die Behörden tätig werden.

Doch bis die Behörden tatsächlich Tätigkeitsverbote verhängen, ist es ein weiter Weg. Das geht aus einem Erlass des hessischen Sozialministeriums hervor. Zunächst müssen die Arbeitgeber die Impfmuffel dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Dazu haben sie bis Ende März Zeit. Dann sollen die Ämter die Säumigen anschreiben und ihnen eine Frist von vier Wochen für die Impfung setzen und eine Beratung anbieten.

In der Regel dürften 200 Euro Ordnungsgeld fällig werden

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Trotz Impfpflicht droht kein Engpass in Pflegeeinrichtungen

Im Bildvordergrund ein kleines Fläschen mit dem Impfstoff von Moderna. Im Bildhintergrund unscharf Spritzen.
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Erst wenn diese Frist verstrichen ist, drohen Strafen. Laut Erlass zunächst ein Ordnungsgeld von im Regelfall 200 Euro. Möglich sind bis zu 2.500 Euro. Dazu kommt ein Zwangsgeld, das fällig wird, wenn der oder die Beschäftigte sich nicht doch impfen lässt. Dazu sind noch einmal vier Wochen Zeit. Erst danach soll das Gesundheitsamt ein Tätigkeitsverbot prüfen.

Bei dieser wohl härtesten Sanktion gibt es allerdings ein großes Schlupfloch: Wenn der Arbeitgeber bescheinigt, dass ohne die Ungeimpften ein Versorgungsengpass droht, soll es kein Arbeitsverbot geben. Im Erlass des Ministeriums heißt es dazu, die Versorgung sei am Ende wichtiger als der Infektionsschutz. Denn: Da sich die Patienten ja auch individuell mit einer Impfung schützen könnten, sei "von einer übersteigenden Bedeutung der Versorgungssicherheit auszugehen".

Entwarnung vom Paritätischen Wohlfahrtsverband

Vor allem größere Arbeitsgeber blicken der Impfpflicht deshalb gelassen entgegen. Etwa der Frankfurter Verband, der in Frankfurt acht Altenheime betreibt und auch mobile Pflege anbietet. Verbandschef Frédéric Lauscher sagt, er halte die Angst vor Engpässen für "stark übertrieben". Er habe rund 1.500 impfpflichtige Mitarbeiter, von denen er - Stand Dienstag - nur 14 dem Gesundheitsamt melden müsse. Sechs von denen seien schon einmal geimpft, drei weitere hätten ihre Impfunfähigkeit bescheinigt, sagt Lauscher. Blieben nur fünf echte Impfgegner. Fünf von 1.500.

Entwarnung kommt auch vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, einem Dachverband für gemeinnützige Pflege- und Gesundheitsdienstleister. Eine Sprecherin sagt, sie rechne nicht damit, dass viele Impfgegner kündigen werden. Denn sie könnten ja in der Branche dann auch nirgendwo anders Arbeit finden und müssten sich komplett umorientieren. Zudem mahlten die Mühlen der Bürokratie sehr langsam. Bis zu Arbeitsverboten werde es Wochen bis Monate dauern.

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