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Einzelhändlerin klagt erfolgreich gegen 2G-Regel

Ein pinkfarbener Aufkleber mit der gelbern Aufschrift "2G" ist an einer Eingangstür zu sehen.

Die Betreiberin dreier Modehäuser hat vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt mit einem Eilantrag gegen die 2G-Regel in Hessen einen Erfolg erzielt. Der Handelsverband hofft auf eine Signalwirkung.

Zählt Kleidung zur Grundversorgung? Dieser Meinung ist eine Betreiberin dreier Modegeschäfte. Die Frau aus Hanau reichte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel ein und bekam am Montag Recht. Das Gericht gab bekannt, sie dürfe ihre drei Modehäuser vorerst ohne Anwendung der 2G-Regel betreiben.

In ihren Geschäften, unterem anderem in Hanau, verkauft sie hauptsächlich Kleidungsprodukte des täglichen Bedarfs wie Unterwäsche, Oberbekleidung und Kinder- und Babykleidung. In ihrem Eilantrag hatte sie bemängelt, dass neben Betrieben der akuten Versorgung wie Apotheken, Drogerien und Tankstellen auch Gartenmärkte und Blumenfachgeschäfte von der 2G-Regel ausgenommen seien, Bekleidungs- und Modegeschäfte aber nicht.

Gericht: Verordnung nicht genau genug bei 2G-Regel

Das Verwaltungsgericht schloss sich dieser Einschätzung an: Das Grundrecht auf Gleichbehandlung der Modegeschäft-Betreiberin sei durch die aktuelle Corona-Schutzverordnung verletzt. Aus der Verordnung gehe nicht ausreichend hervor, welche Ladengeschäfte unter die 2G-Zugangsbeschränkung fallen sollen.

Außerdem, so die Richter, werde im Sozialgesetzbuch neben Ernährung und Körperpflege auch Kleidung als Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts genannt.

Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig, der hessische Handelsverband begrüßte sie dennoch als zukunftsweisend. "Es ist beruhigend, dass sich Vernunft vor Gericht einklagen lässt", sagte Jochen Ruths, der Präsident des Verbands. Die Landesregierung müsse diesen Rechtsspruch als weiteres Signal begreifen und 2G für den Einzelhandel generell beenden. Der Handelsverband hatte die Maßnahme zuvor als "unsinnig" bezeichnet; sie verursache massive Umsatzverluste für Händler.

In anderen Bundesländern Regel schon wieder kassiert

Ende November hatte das hessische Corona-Kabinett die 2G-Regel für den Einzelhandel festgelegt. In Niedersachsen, Bayern, dem Saarland und in Baden-Württemberg ist sie bereits durch Gerichte außer Kraft gesetzt. In Hessen war ein Ungeimpfter mit einer Klage gegen 2G vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel gescheitert.

In den 40 hessischen Filialen der Kaufhauskette Woolworth können ungeimpfte Kundinnen und Kunden bereits wieder einkaufen. Woolworth zählt sich aufgrund seines Sortiments zu den sogenannten Grundversorgern, für die die 2G-Regel nach der hessischen Corona-Schutzverordnung entfällt. In Bayern und im Saarland wurde die Kaufhauskette bereits als Grundversorger eingestuft. Darauf beruft sich das Unternehmen auch für seine Filialen in Hessen.

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