Elektroroller in hessischen Städten Knapp 11.000 E-Scooter, 222 Unfälle, 160 Verletzte

In Kassel, Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt und Rüsselsheim kann man E-Scooter leihen. Die einen nervt das, die anderen freuen sich über die Alternative im Nahverkehr. Die Landesregierung hat eine Bilanz der Elektroroller gezogen.
Seit zweieinhalb Jahren bereichern oder verschandeln sie Deutschlands Innenstädte, je nach Ansicht und Nutzungsverhalten - und auch in Hessen gehören leihbare E-Scooter seitdem zum Bild und Verkehr der Großsstädte. In Kassel, Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt und Rüsselsheim bieten nach Erkenntnissen der Landesregierung mittlerweile acht Unternehmen ihre Roller an. Das teilte das Verkehrsministerium auf eine parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Stefan Naas mit.
Zahlreiche Verkehrsverstöße
Wie viele der per Batterie angetriebenen Roller genau unterwegs sind, sei aber nicht bekannt; einer groben Schätzung zufolge seien es knapp 11.000. Das Fahren mit den Scootern macht vielen Spaß, doch werden auch diverse Verkehrsverstöße begangen. Die Polizei registrierte den Angaben zufolge unter anderem verbotenes Fahren auf Bürgersteigen oder sonstigen nicht zulässigen Flächen, die verbotene Beförderung weiterer Personen, technische Mängel oder Manipulationen, fehlenden Versicherungsschutz, Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt, freihändiges Fahren, Nutzung von Kopfhörern sowie das "Fahren unter Einfluss berauschender Mittel".
Hinzu kommen missachtete rote Ampeln oder Vorfahrtsregeln. Unter anderem deshalb können die kleinen Flitzer, die maximal 20 Stundenkilometer schnell fahren dürfen, auch gefährlich sein: 222 Unfälle mit E-Scootern wurden vergangenes Jahr in Hessen registriert, in 150 davon war der Roller-Fahrer oder die Roller-Fahrerin schuld. Das Statistische Bundesamt gibt die Zahl der Verletzten für Hessen mit knapp 160 an. Die Scooter seien deshalb auch Teil des Präventionsprogramms "Crashkurs Hessen", berichtete das Ministerium.
"Free-Floating-Prinzip"
Die Elektrokleinstfahrzeuge sind im Sommer 2019 zugelassen worden. Ausleihen und bezahlen kann man über Apps auf dem Smartphone. Zum Problem achtlos auf Bürgersteigen oder Parkplätzen abgestellter Scooter teilte das Ministerium in Wiesbaden mit, dass dies eigentlich der Bund regeln müsse.
Bislang gilt das "Free-Floating-Prinzip", wonach die Nutzer die Roller an einem beliebigen Ort innerhalb eines vorgegebenen Gebiets abstellen können. Einzelne Anbieter haben hier Einschränkungen vorgenommen und in Frankfurt etwa ausgeschlossen, dass die Mietdauer am Mainufer beendet werden kann. Die Stadt arbeitet an einer Regelung, um den Unternehmen Abstellzonen zuzuweisen.