Unternehmen dürfen ihre Produkte nur als "klimaneutral" bewerben, wenn sie die Verbraucher über die Vermeidung oder Kompensation der Emissionen ausreichend aufklären.

Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) hervor. Da- mit gaben die Richter einem Hersteller von ökologischen Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln Recht, der einen Konkurrenten wegen intransparenter und irreführender Werbung verklagt hatte. Der hatte mit "Klimaneutral" geworben, aber Emissionsarten ausgeklammert.