Ein Paar aus Taunusstein hat sein Haus verkauft und erst Monate später sein Geld bekommen - unvollständig. Grund war eine falsche Überweisung, an der niemand schuld sein will und die einer Fremden einen Geldsegen bescherte.

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Haus verkauft, Geld landet bei einer Fremden

Überweisungsträger mit Kugelschreiber ausgefüllt
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Aufatmen nach über einem Jahr Ungewissheit bei Jantanee Krüger und ihrem Lebensgefährten Oliver Rossel: Verloren geglaubte 164.000 Euro aus dem Verkauf ihres Hauses sind wieder aufgetaucht – zumindest ein Großteil der Summe. "Zwischendurch hatten wir gedacht, wir gehen leer aus, deswegen freuen wir uns jetzt doppelt", meint Rossel.

Fataler Fehler im notariellen Vertrag

Das Paar aus Taunusstein hatte ein geerbtes Haus verkauft und dazu bei einem Notar den entsprechenden Vertrag unterschrieben. Dabei war keinem der beiden aufgefallen und auch dem Notar nicht, dass in dem Vertrag eine falsche Kontonummer eingetragen war, und zwar eine gänzlich fremde Nummer, nicht etwa nur ein Zahlendreher. Das Paar fragte nicht nach, nach eigenen Angaben gingen sie davon aus, es handele sich um das Konto des Notars oder der Maklerin. "Da haben wir nicht genug aufgepasst." Und so floss das Geld aus dem Verkauf tatsächlich auf dieses Konto - und war damit erst einmal weg.

Käufer konnte klären, wo das Geld gelandet war

Das Paar wandte sich an die Frankfurter Sparkasse, zu der das Konto gehört, kam aber nicht weiter. "Eine Mitarbeiterin hat uns erklärt, dass sie wegen des Bankgeheimnisses keine Auskunft über den Inhaber geben darf." Auf Anfrage des Hessischen Rundfunks hieß es auch lediglich, gehe eine Zahlung an eine falsche Bankverbindung, könne nur der Auftraggeber der Überweisung einen Nachforschungsantrag stellen – in dem Fall also der Hauskäufer.

Dieser hatte daran erst einmal kein Interesse, wie das Paar berichtet. Weil sie sich aber weigerten, ihm das Haus endgültig zu übertragen, macht er die Inhaberin des Kontos und die 164.000 Euro Monate später per Nachforschungsauftrag über seine Bank schließlich doch ausfindig. Es handelte sich um eine Frau aus Dreieich, die sich in der Sache von einer Anwältin aus Maintal vertreten lässt. Auf eine Anfrage des Hessischen Rundfunks hat diese bislang nicht reagiert.

In 15 Jahren wird die ganze Summe zurück gegeben sein

Wie das Paar aus Taunusstein berichtet, haben sie von der Frau aus Dreieich bislang 110.874,65 Euro zurückbekommen. "Eine merkwürdige Summe", meint Oliver Rossel. "Was mit dem Rest passiert ist, wissen wir nicht." In einem Brief an das Paar schreibt die Anwältin lediglich, die fehlende Summe wolle ihre Mandantin in Raten von monatlich 300 Euro erstatten. Dafür wird sie allerdings fast 15 Jahre brauchen.

Die Frau aus Dreieich ist Kundin der Frankfurter Sparkasse. Ob sich die Banker gewundert haben, warum auf deren Konto plötzlich so viel Geld war? Die Sparkasse äußert sich dazu nicht und beruft sich auf das Bankgeheimnis. Zu Überweisungen könne man nur allgemein sagen, seien die IBAN und die BIC korrekt, würden Zahlungen ordnungsgemäß gebucht.

Notar beruft sich auf Verschwiegenheitspflicht

Unklar ist, wie die falsche Kontoverbindung überhaupt in den Vertrag gelangen konnte. Am Hausverkauf waren neben dem Paar aus Taunusstein noch der Käufer, der Notar und eine Maklerin beteiligt. Kannte irgendjemand die Frau aus Dreieich? Gab es Verbindungen?

Der Notar will sich zu dem konkreten Fall nicht äußern und beruft sich auf seine Verschwiegenheitspflicht. Ganz allgemein gesprochen hätten allerdings alle Beteiligten an einem notariellen Vertrag mehrmals die Möglichkeit, diesen vorher, während des Beurkundungstermins und auch danach auf Unstimmigkeiten zu prüfen.

Von der zuständigen Notarkammer heißt es, wenn ein Notar so einen Vertrag erstelle, verarbeite er dabei die Angaben wie etwa die Kontoverbindung des Verkäufers, die ihm von den Beteiligten oder etwa auch von einem eingeschalteten Makler mitgeteilt würden. Das Paar aus Taunusstein wurde nach eigenen Angaben allerdings nie nach der eigenen Kontoverbindung gefragt.

Niemand weiß von nichts

Die Maklerin erklärt auf Anfrage des Hessischen Rundfunks, sie habe dem Notariat auch keine Kontoverbindung mitgeteilt und die Inhaberin des fremden Kontos sei ihr nicht bekannt. Ähnlich äußert sich der Anwalt des Käufers. Man wisse weder, wer dem Notar die Kontonummer mitgeteilt habe, noch wer die Frau aus Dreieich sei.

So bleibt am Ende die zentrale Frage offen: Wie kam die falsche Kontonummer in den notariellen Vertrag? Dass eine komplett falsche Kontonummer in ein offizielles Dokument wie einen Notarvertrag versehentlich hineingerät, ist möglich, aber doch außergewöhnlich. Deswegen hat das Paar aus Taunusstein Anzeige erstattet. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen allerdings nicht aufgenommen. Man sehe keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten.

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