Hessen wirbt für ein unkompliziertes Mehrwegsystem bei To-Go-Verpackungen und will sich bei der Konferenz der Verbraucherschutzminister in Weimar dafür einsetzen.

Vom 1.Januar 2023 an müssen beim Verkauf von To-Go-Mahlzeiten Mehrwegverpackungen verpflichtend als Alternative zu Einwegverpackungen angeboten werden.

Hessen will sich nach Angaben von Verbraucherschutzministerin Hinz (Grüne) für "vielfältige und überregionale Rückgabemöglichkeiten" stark machen. Nötig sei zudem eine Standardisierung der Verpackungen.