Ein weniger prestigeträchtiger Abschluss und keine Übernahmegarantie mehr: Coronabedingt hat die Lufthansa ihr Piloten-Ausbildungsprogramm geändert. Die ersten 20 Schüler haben nun vor dem Frankfurter Arbeitsgericht dagegen geklagt - ohne Erfolg.

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Arbeitsgericht entscheidet über Klagen von Lufthansa-Flugschülern

Lufthansa-Boeing 747 startet vor dem Tower des Frankfurter Flughafens.
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Um Kosten einzusparen, strukturiert die von der Corona-Krise getroffene Lufthansa ihr Ausbildungsprogramm für Piloten und Pilotinnen um - auf Kosten der Flugschüler des Lufthansa-Konzerns. Die Fluggesellschaft legte die Ausbildung im März 2020 quasi auf Eis.

Weil ihre Ausbildung mitten in der Pandemie abgebrochen wurde, haben Flugschüler Klage gegen ihren Ausbildungsbetrieb eingereicht. Am Mittwoch wurden die ersten 20 Klagen am Frankfurter Arbeitsgericht verhandelt. Das Gericht hat die Klagen am Nachmittag aber abgewiesen.

Es folgte der Argumentation der Lufthansa Aviation Training (LAT), dass man die 2020 abgebrochene Ausbildung nicht mehr wie verlangt selbst erfüllen könne. Entsprechende Einrichtungen wie die Flugschule in Phoenix/Arizona sind bereits verkauft oder werden wie die traditionsreiche Verkehrsfliegerschule in Bremen aufgelöst.

LAT-Chef Spohr spricht von gleichwertigem Ausbildungsgang

Insgesamt sollen bis zu 400 Flugschüler zu juristischen Schritten bereit sein. Denn fortsetzen will die LAT ihre Lehrgänge nur unter stark veränderten Bedingungen. Statt die Piloten in einem speziellen MPL-Ausbildungsgang (Multicrew Pilot Licence) allein für die Bedürfnisse ihrer Haupt-Airline und der Lufthansa Cargo auszubilden, sollen stattdessen künftig sämtliche Flugschüler den allgemeineren ATPL-Abschluss (Airline Transport Pilot Licence) absolvieren. So könnten sie sich bei allen Konzerngesellschaften bewerben - diese zahlen jedoch meist schlechter als die Lufthansa-Mutter.

LAT-Chef Matthias Spohr verteidigte das Vorgehen des Konzerns, der wegen der Pandemie weiter einen geringeren Pilotenbedarf habe. Zum Ausbruch der Corona-Krise habe man rund 980 Schüler im System gehabt, von denen man sich mit fast 800 geeinigt habe, sagte der Bruder des Konzernchefs Carsten Spohr am Mittwoch vor Gericht. Es gehe noch um 193 Flugschüler, denen man einen "gleichwertigen MPL-Ausbildungsgang" in Essen angeboten habe. Sollte wieder Bedarf entstehen, werde ihnen vorrangig der Zugang zu Stellen bei der Stammgesellschaft Lufthansa angeboten.

Verlust von Privilegien

Mit der Neuorganisation verlören die Lufthansa-Flugschüler zahlreiche Privilegien, die ihnen in ihrer Schulungsvereinbarung zugesichert worden seien, kritisierte dagegen die Frankfurter Anwältin Martina Stickler-Posner. Sie hat nach eigenen Angaben bereits 100 Klagen eingereicht und berät weitere rund 200 Flugschüler juristisch.

"Das ist eben nicht die vereinbarte Ausbildung", argumentierte Stickler-Posner, "der Vertrag wurde abgeschlossen über die beste Pilotenausbildung, dazu wurden die Leute in einem ganz speziellen Auswahlverfahren handverlesen". Wer einen hochklassigen Mercedes kaufe, könne im Rahmen des Kaufvertrages auch keinen Mitteklasse-Passat erhalten.

Erst Aufbruchstimmung, dann Enttäuschung

Die Flugschüler hätten schwere Prüfungen durchlaufen müssen, "dann verschulden sie sich über 60.000 Euro und sind an diese Ausbildungsinstitution gebunden". Stickler-Posner sagte weiter: "Die Flugschüler machen das, weil sie wissen, dass sie nachher einen adäquaten Arbeitsplatz bekommen."

Ein Flugschüler, der anonym bleiben möchte, sagte dem hr, zu Beginn seiner Ausbildung sei die Aufbruchstimmung riesig gewesen. "Es gab noch nie einen besseren Zeitpunkt, um Pilot zu werden." Der Flugschüler betonte: "Und jetzt wird einem gesagt, es gab noch nie einen besseren Zeitpunkt, um aufzuhören, Pilot zu werden." Das sei zynisch, so kurz hintereinander. "Ich arbeite aktuell in einem Callcenter. Das habe ich mir anders vorgestellt."

Keine garantierte Übernahme mehr

Die Flugschüler sollen nach dem Willen der LAT ihre Ausbildung entweder abbrechen oder bei der privaten Flugschule TFC Käufer in Essen vollenden, dann allerdings ohne garantierte Übernahme. "Der ursprüngliche Schulungsvertrag kann nicht mehr umgesetzt werden", sagte ein Sprecher der LAT. Die wichtigsten Interessen der Flugschüler würden gewahrt. Der priorisierte Zugang zur Lufthansa und anderen Airlines der Gruppe werde beibehalten.

Er verweist auch auf den gekündigten Tarifvertrag mit der Vereinigung Cockpit, der bislang den exklusiven Zugang der Schüler in die Lufthansa geregelt hat. Forciert werden die harten Sparmaßnahmen im Ausbildungssystem vom neuen LAT-Chef Spohr.

Die traditionsreiche Verkehrsfliegerschule in Bremen wird durch eine Neuorganisation ersetzt und ihre praktischen Ausbildungsteile nach Rostock verschoben. Bereits verkauft ist die seit 1955 betriebene Flugschule im US-amerikanischen Goodyear, an der künftige LAT-Schüler nur noch Gast der neuen Betreiberin United sein werden.

Einstweilige Verfügung zugunsten der Schüler

Dass die Lufthansa in den kommenden Jahren kaum einen Bedarf an jungen Piloten haben könnte, mag einer der Kläger nicht recht glauben. "Wenn sich der Verkehr in den Jahren 2024/2025 wieder normalisiert und die vielen Babyboomer langsam in den Ruhestand gehen, ist der Bedarf ganz positiv", sagte einer der Flugschüler vorab. Und selbst wenn es bei der Lufthansa nicht weitergehen sollte, wäre nur eine MPL-Lizenz von einer der weltweit renommiertesten Flugschulen auf dem engen Piloten-Arbeitsmarkt ein echter Startvorteil.

Einen ersten arbeitsrechtlichen Dämpfer hat die LAT bereits erhalten. Im Eilverfahren bestätigte das Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung, nach der zehn weit fortgeschrittene Schüler an der US-Flugschule in Goodyear zu Ende ausgebildet werden müssen.

Diesen Beschluss hat dieselbe Richterin gefasst, die nun für die Einzelklagen der Flugschüler zuständig war. Für die Anwälte der LAT war dies der Anlass zu Befangenheitsanträgen, die zumindest dazu geführt haben, dass die für den 1. Dezember geplanten Verhandlungen ins neue Jahr vertagt wurden. 

Die nun gefällten Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, grundsätzlich ist Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich. Lufthansa begrüßte das Urteil. Man wolle weiterhin Lösungen für die betroffenen Schüler zur Weiterführung ihrer Ausbildung finden, sagte ein Sprecher.

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