Menschen sitzen auf ihren Koffern und warten.

130.000 Fluggäste sind vom Piloten-Streik bei der Lufthansa betroffen. Am Frankfurter Flughafen versuchten am Freitag viele, schnell noch umzubuchen. Welche Rechte Betroffene haben, erfahren Sie hier.

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Pilotenstreik sorgt für lange Warteschlangen am Frankfurter Flughafen

Viele Passagiere warten am Streiktag in Schlangen vor den Lufthansa-Schaltern
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Weil bei Deutschlands größter Airline Lufthansa die Piloten streiken, fallen am Freitag 800 Flüge aus, 130.000 Reisende sind betroffen. Auch Samstag und sogar Sonntag kann es laut Lufthansa noch zu einzelnen Ausfällen oder Verspätungen kommen. Was können Fluggäste tun?

Umbuchen oder stornieren?

Das hängt zunächst natürlich davon ab, wann der nächste mögliche Flug geht und ob sich die Reise dann zeitlich noch lohnt. Grundsätzlich können Kunden aber einen streikbedingt gestrichenen Flug stornieren. Sie bekommen dann ihr Geld zurück. Dafür hat die Airline sieben Tage Zeit.

Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist - und auch länger, da ein Rückstau entstehen kann.

Was gilt bei Verspätung?

Bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern Länge haben Fluggäste ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen - also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel.

Bei einer Strecke von 1.500 bis 3.500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden, ab 3.500 Kilometern nach vier Stunden. Ist eine Fluggesellschaft nicht erreichbar oder verweigert eine Kooperation, können sich Betroffene selbst darum kümmern und ihre Auslagen später zurückfordern.

Wer zahlt Übernachtungskosten?

Ist ein Ersatzflug erst am kommenden Tag oder später möglich, muss die Airline Übernachtungen und Transfers zum Hotel bereitstellen. Bei einer Pauschalreise muss der Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung sorgen.

Verbraucherschützern zufolge können Pauschalreisende ab einer Verspätung von fünf Stunden den Reisepreis mindern.

Ausweichen auf Zug oder Mietwagen?

Generell müssen Fluglinien alles Zumutbare zu tun, um ihre Passagiere trotz Ausfällen bei Streiks kostenlos auf alternativen Wegen zu vergleichbaren Konditionen an ihr Ziel zu bringen. Je nach Umständen und Entfernung kann ein alternativer Transport auch durch Bereitstellung von Bahnfahrten oder Mietwagen erfolgen.

Im aktuellen Streikfall erklärte die Lufthansa, dass Kundinnen und Kunden "nach Möglichkeit" auf alternative Flüge umgebucht werden. Auf innerdeutschen Strecken können Fluggäste laut Konzern auch die Deutsche Bahn nutzen. Dazu können sie ihr Ticket online in einen Zugfahrschein umwandeln, eine Anreise zum Flughafen ist nach Angaben der Fluggesellschaft dafür nicht notwendig.

Wann gibt es Geld zurück?

Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist.

Früher wurden Streiks juristisch meist als ein Fall höherer Gewalt eingestuft, in dem die Gesellschaften betroffenen Passagieren keine Entschädigung zahlen müssen. Inzwischen hat sich die Rechtslage allerdings ausdifferenziert. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im März vergangenen Jahres zu einem Pilotenstreik bei der Fluglinie SAS, dass dieser kein sogenannter außergewöhnlicher Umstand sei, der ein Unternehmen von der Zahlung einer Entschädigung laut europäischer Fluggastrechteverordnung entbinde. 

Experten betonen, dass immer der konkrete Fall geprüft werden müsse. So kann sich ein Unternehmen demnach durch rechtzeitige Informationen oder besondere Umstände doch entlasten.

An wen kann ich mich wenden?

Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen ist es der Reiseveranstalter. Auch der jeweilige Flughafen bietet auf seiner Internetseite ausführliche Informationen über die aktuellen Abflug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.