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Gerodete Fläche am Langener Waldsee war rechtens

Sand- und Kiesabbau am Langener Waldsee

Mehr als neun Jahre lang hat der BUND Hessen gegen die Erweiterung des Sand- und Kiesabbaus am Langener Waldsee gekämpft. Jetzt hat der Umweltschutzverband den Rechtsstreit endgültig verloren.

Umweltschützer haben den Kampf um den Erhalt des Bannwalds am Waldsee in Langen (Offenbach) verloren. Nachdem der BUND Hessen (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) schon in zwei Instanzen den Kürzeren gezogen hatte, hat jetzt auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Einwände gegen die Rodung in der so genannten Südost-Erweiterung durch die Firma Sehring abgewiesen. Das teilte das Regierungspräsidium Darmstadt am Freitag mit.

Damit ist der Weg frei für weitere Rodungen für den Sand- und Kiesabbau. Die Fläche soll um knapp 64 Hektar erweitert werden, ein Teil davon ist bereits gerodet. Dafür muss ein erheblicher Teil des Waldes zwischen dem Badesee und der Stadt Langen weichen.

"An diesem Punkt ist rechtlich Schluss, wir können nichts mehr machen"

Entsprechend geknickt ist man beim BUND-Ortsverband Langen/Egelsbach. "Diese Entscheidung ist unter dem Gesichtspunkt des Klima- und des Bannwaldschutzes fatal - gerade in Zeiten, wo wir durch extreme Hitze so große Waldschäden haben", sagt der 1. Vorsitzende Rainer Klösel auf hr-Anfrage. Für ihn ist die Entscheidung ein "klares Zeichen, dass Wirtschaft vor Naturschutz geht".

Rechtlich seien die Möglichkeiten des BUND nun ausgeschöpft, gegen die Rodung vorzugehen, so Klösel. "An diesem Punkt ist rechtlich Schluss, wir können nichts mehr machen." Das Hauptaugenmerk werde nun darauf liegen, dass die vorgeschriebenen Auflagen bezüglich der Renaturierung erfüllt werden. Voraussetzung für die Rodung ist, dass in anderen Bereichen wieder aufgeforstet wird, bevor neue Flächen gerodet werden.

Rechtsstreit hatte im Jahr 2013 begonnen

Begonnen hatte der Rechtsstreit im Jahr 2013. Damals hatte das Regierungspräsidium Darmstadt den Kiesabbau zugelassen. 2015 wies das Verwaltungsgericht Darmstadt die Klage des BUND Hessen ab, ganze sechs Jahre später dann der Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht das letzte Wort gesprochen.

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