Nach Auslieferung an Deutschland Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger soll ab April vor Gericht
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Prozess gegen mutmaßlichen Cum-Ex-Verantwortlichen rückt näher

Der hessische Anwalt Hanno Berger gilt als Architekt der sogenannten Cum-Ex-Deals, mit denen Banker den Fiskus um Milliarden betrogen. Jetzt hat die Schweiz Berger ausgeliefert. Ab April muss er sich vor dem Wiesbadener Landgericht verantworten.
In einem der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte ist die mutmaßliche Schlüsselfigur an die deutsche Justiz ausgeliefert worden. Es handelt sich um den Steuerrechtsanwalt Hanno Berger aus Schlüchtern (Main-Kinzig), der als treibende Kraft hinter den sogenannten Cum-Ex-Deals gilt. Der 71-Jährige muss sich voraussichtlich ab April vor dem Wiesbadener Landgericht verantworten.
Berger hatte sich zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten. Am Donnerstag wurde er nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ausgeliefert und an Kriminalbeamte des BKA in Konstanz übergeben. Bei der Übergabe, die auch von der Schweizer Justiz bestätigt wurde, war auch ein Frankfurter Oberstaatsanwalt dabei.
Voraussichtlich zwei Strafprozesse
Im Fall Hanno Berger hatten sowohl die hessische als auch die nordrhein-westfälische Justiz die Auslieferung des einst renommierten Steueranwalts beantragt. Damit könnte er sich gleich zwei Strafprozessen stellen müssen.
Bereits im vergangenen März hätte Berger bei einem laufenden Cum-Ex-Prozess am Landgericht Wiesbaden erscheinen sollen, blieb aber fern. Daher wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt, das Gericht erließ Haftbefehl. Im Juli wurde Berger schließlich von der Schweizer Polizei festgenommen. Seitdem wehrte er sich gegen seine Auslieferung.
Nie bezahlte Steuern erstatten lassen
Im Wiesbadener Verfahren wird Berger laut Staatsanwaltschaft vorgeworfen, zusammen mit zwei ehemaligen Mitarbeitern der Hypo-Vereinsbank Steuern in Höhe von 113 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Zwischen 2006 und 2008 sollen sie mit Aktien im Wert von knapp 16 Milliarden Euro gehandelt haben.
Mit falschen Bescheinigungen ließen sich die Männer demnach in 61 Fällen Steuern erstatten, die sie gar nicht gezahlt hatten. Berger sei die treibende Kraft hinter dem Betrug gewesen und habe auch andere Geldhäuser bei solchen Cum-Ex-Deals beraten, so die Staatsanwaltschaft.
Der Beschuldigte hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Er und sein Anwalt argumentierten unter anderem, dass die ihm vorgeworfenen Delikte in der Schweiz nicht strafbar gewesen seien.
Schaden in Milliardenhöhe
Bei Cum-Ex-Geschäften schoben Banken und andere Finanzakteure Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her. Das Ziel des Verwirrspiels war die Erstattung von Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren.
Der deutsche Staat büßte dadurch Schätzungen zufolge einen zweistelligen Milliardenbetrag ein. Mehrere Gerichte und Staatsanwaltschaften - vor allem in Frankfurt und Köln - arbeiten den Skandal seit Jahren auf.