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Tipps für Passagiere, die am Frankfurter Flughafen gestrandet sind

Reisende warten am Frankfurter Flughafen in der Mittagszeit an den Umbuchungs-Schaltern der Lufthansa. Wegen des Verdi-Warnstreiks hat die Lufthansa für Mittwoch (27.07.2022) nahezu ihren kompletten Flugplan abgesagt.

Unbesetzte Schalter und gestrandete Reisende: Seit Mittwoch streikt das Bodenpersonal der Lufthansa und Betroffene am Frankfurter Flughafen müssen mit langen Wartezeiten und Flugausfällen rechnen. Das sollten Reisende jetzt wissen.

Inmitten der Hauptreisezeit streikt das Bodenpersonal der Lufthansa. Die Buchungen von zahlreichen Kundinnen und Kunden der Lufthansa sowie weiterer einzelner Airlines wurden am Mittwoch gestrichen. Mehr als 90.000 Passagiere sind nach Angaben der Fluggesellschaft allein in Frankfurt betroffen - und könnten tagelang auf ihre Weiterreise warten müssen. Doch welche Rechte haben Reisende, wenn der Flug annulliert oder verschoben wurde?

Habe ich bei Streik Anrecht auf einen Ersatzflug?

Laut Lufthansa werden alle betroffenen Passagiere umgehend über Flugausfälle informiert und umgebucht. Die alternativen Verbindungen seien aber "sehr begrenzt". Reisende haben mehrere Optionen:

Bei streikbedingten Flugausfällen sind die Fluggesellschaften nach Angaben der Verbraucherzentrale Hessen dazu verpflichtet, für einen Ersatz zu sorgen. Verbraucher und Verbraucherinnen sollten demnach aktiv auf eine Ersatzbeförderung drängen, müssten aber damit rechnen, dass der Ersatzflug erst einen oder mehrere Tage später geht - abhängig von den verfügbaren Verbindungen und freien Plätzen. Je nach Entfernung können auch Alternativverbindungen mit der Bahn oder einem Mietwagen angeboten werden.

Bietet die Airline keinen Ersatzflug an, darf sich der oder die Reisende selbst einen Ersatzflug buchen und kann sich die Mehrkosten erstatten lassen, wie Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen, erklärt. Die Reisenden seien in dem Fall verpflichtet, einen möglichst günstigen Flug auszuwählen.

Außerdem können Betroffene auch auf ihren Flug verzichten und sich den kompletten Flugpreis, inklusive Steuern und Gebühren, erstatten lassen. Dafür hat die Airline laut Verbraucherzentrale sieben Tage Zeit.

Wer sorgt für Ersatz, wenn ich eine Pauschalreise gebucht habe?

Bei einer Pauschalreise liegt die Verantwortung beim Reiseveranstalter, nicht bei der Airline. Also muss der Reiseveranstalter eine Alternativlösung anbieten. Auch für Kosten, die durch die Verspätung entstehen, wie beispielsweise Hotelkosten oder Taxifahrten muss der Reiseveranstalter aufkommen. Ab einer Verspätung von fünf Stunden können Pauschalreisende außerdem den Reisepreis mindern.

Bekomme ich ein Hotelzimmer zur Verfügung gestellt?

Von Verpflegung bis Hotelübernachtung: Wenn sich die Weiterreise verzögert, haben Reisende, je nach Länge der Wartezeit, ein Anrecht auf so genannte Betreuungsleistungen. Bei ein paar Stunden Wartezeit sind das kostenlose Mahlzeiten und Getränke. Geht der Ersatzflug erst einen Tag oder mehrere Tage später, muss die Fluggesellschaft die Betroffenen in einem Hotel unterbringen sowie für die Fahrtkosten vom und zurück zum Flughafen aufkommen.

Ist der Kundenservice der Fluggesellschaft nicht erreichbar, können Reisende das Geld laut Verbraucherzentrale vorstrecken und ihre Auslage später zurückfordern. Wichtig: Quittungen aufbewahren!

Greift meine Reiserücktrittversicherung bei Streiks am Flughafen?

Eher nein, sagt Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. In der Regel sei eine Reiserücktrittversicherung dazu da, Ereignisse aus dem eigenen Risikobereich wie eine schwere Krankheit, Unfälle oder Jobverlust abzusichern. Zudem gehe es in vielen Fällen aktuell ja um einen verspäteten Start in den Urlaub, nicht aber um eine komplette Absage.

Gibt es eine Entschädigung für Flugausfälle oder Verspätungen wegen eines Flughafen-Streiks?   

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat letztes Jahr entschieden, dass auch bei einem Streik ein Anspruch auf Entschädigung bestehen kann. Mit Blick auf den aktuellen Streik bei der Lufthansa gibt es jedoch Unklarheiten.

Ob es eine Entschädigung gibt, sei abhängig davon, ob das streikende Bodenpersonal bei der Lufthansa selbst angestellt ist oder nicht, sagt die Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr Sabine Cofalla. Die Verbraucherzentrale Hessen geht derzeit davon aus, dass es sich bei den Streikteilnehmern um eigenes Personal der Lufthansa handelt und somit ein Entschädigungsanspruch besteht.

Dies müsse aber individuell geklärt werden. Zudem kann sich die Airline laut Verbraucherzentrale durch rechtzeitige Information selbst entlasten. Laut EU-Fluggastrechte-Verordnung gibt es nur dann Ausgleichszahlungen, wenn die Airline den Flug weniger als 14 Tage vor Abflug storniert. Hilfe bieten die Flugärger-App der Verbraucherzentrale, die Schlichtungsstelle sowie - gegen Provision - Dienstleister wie Flighright.

Wichtig ist laut Cofalla, dass Reisende alle Details zu ihrer Reise dokumentieren. Das heißt, Verspätungen oder Annullierungen dokumentieren, sich wenn möglich eine Bestätigung der Airline geben lassen oder sich beispielsweise Kontaktdaten von Mitreisenden notieren, die die Umstände bezeugen können. Die Verbraucherzentrale rechnet nicht damit, dass die Lufthansa Fluggäste freiwillig entschädigen wird. "Passagiere werden ihre Ansprüche voraussichtlich einklagen oder ein Fluggastportal nutzen müssen", so Rechtsanwalt Lassek.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Höhe der Entschädigung, die die Fluggesellschaft zahlen muss, ist laut Verbraucherzentrale unterschiedlich. Kommen Reisende mindestens drei Stunden später am Endziel an als geplant, können sie Anspruch auf eine Zahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro haben. Das ist abhängig von der Entfernung und davon, ob der Start- und Zielflughafen in der EU liegen.

Konkret sieht das so aus: Bei Kurzstrecken bis zu 1.500 Kilometern gibt es 250 Euro. Bei Flugstrecken von mehr als 1.500 Kilometern innerhalb der EU oder bei Start oder Ziel in einem bis zu 3.500 Kilometer entfernten Land außerhalb der EU können 400 Euro gezahlt werden. Die Entschädigung bei Langstrecken-Flügen von mehr als 3.500 Kilometern beläuft sich auf 600 Euro.

Zahlt die Airline auch mein nicht-genutztes Hotelzimmer?

Eine zusätzliche Zahlung für Hotelzimmer, in die Reisende wegen des Streiks am Flughafen erst später einchecken konnten, oder bereits gebuchte Mietwagen gibt es nicht. Solche Kosten werden nach Angaben der Verbraucherzentrale über die pauschalen Entschädigungszahlungen abgedeckt. Bei Pauschalreisen besteht die Möglichkeit, den Reisepreis zu mindern.

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