Ein Arzt in Schutzanzug hält ein Teststäbchen für die Entnahme einer Probe für einen PCR-Test in der Hand. (dpa)

In der Prozess-Serie um ehemalige Beschäftigte eines Frankfurter Corona-Testzentrums hat eine frühere Angestellte vor dem Arbeitsgericht gewonnen. Sie kann ihre Betriebsratsarbeit fortsetzen.

Eine Angestellte eines Frankfurter Corona-Testzentrums hat vor dem Frankfurter Arbeitsgericht einen Sieg auf voller Linie erreicht. Das Gericht gab der Klägerin in allen Punkten Recht. Ihre insgesamt vier Kündigungen - zwei fristlose und zwei behelfsmäßige ordentliche - durch ihren Arbeitgeber, die Testzentrenkette Medicorum TAM, seien alle unwirksam.

Zudem gab das Gericht der Klage der Frau auf Wiedereinstellung statt. Damit kann die frühere Stationsleiterin wieder in dem Frankfurter Corona-Testzentrum arbeiten und dort ihrer Betriebsratsarbeit nachgehen. Die Klägerin sagte, dass sie überglücklich und erleichtert sei. "Recht wurde gesprochen, wo Unrecht geschehen ist", sagte sie dem hr.

Erstes Testzentrum mit Betriebsrat

Die Klägerin hatte argumentiert, dass sie wegen ihres Engagements für die Gründung eines Betriebsrats in dem Testzentrum gekündigt worden sei. Vorbereitungen habe sie im Januar unternommen - kurz bevor ihr Ende Februar gekündigt worden sei. Der Betriebsrat gründete sich dann trotzdem. Die Frau konnte jedoch wegen ihrer Kündigung beziehungsweise Kündigungsschutzklage ihr Amt dort bisher nicht ausüben.

Bislang ist es das hessenweit erste Corona-Testzentrum, in dem es laut Verdi einen Betriebsrat gibt. Auch dass es ein Urteil gibt, ist selten: Der überwältigende Anteil von Prozessen vor einem Arbeitsgericht endet in einem außergerichtlichen Vergleich.

Die Beklagtenseite hatte eine Kündigung aus diesem Grund mehrfach bestritten. Nach hr-Informationen warfen die Betreiber der Frau geschäftsschädigendes Verhalten vor. Sie habe etwa Kunden weggeschickt.

Richter bezweifelt Rechtmäßigkeit der Kündigungen

Am Dienstag ging es zumindest in der öffentlichen Verhandlung nur am Rande um die Betriebsratsgründung. Der Richter zweifelte die Rechtmäßigkeit der Kündigungen der Mitarbeiterin generell an - unabhängig von einem Engagement für eine Arbeitnehmervertretung.

Schon in der Verhandlung ließ der Richter durchblicken, dass ihn die erste außerordentliche und behelfsmäßig ordentliche Kündigung der Stationsleiterin nicht überzeugt hatte. Die darin genannten Gründe seien nicht schwerwiegend genug, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen, ohne zumindest vorher abzumahnen. Auch bei der zweiten Kündigung gab es nur einen Punkt, bei dem der Richter noch einmal Klärungsbedarf sah.

Testzentrumsbetreiber geht vermutlich in Berufung

Ein zumindest juristisch spannender Punkt - ob die Klägerin durch ihre Vorbereitungshandlungen zu einer Betriebsratswahl einen besonderen Kündigungsschutz genießt - blieb außen vor. Eine Gesetzesnovelle, die auch die Vorbereiter einer Betriebsratswahl schützt, gibt es erst seit vergangenem Jahr. Wo diese Vorbereitungen genau anfangen, ist bislang juristisch nicht abschließend geklärt.

Allerdings: Es kann gut sein, dass sich beide Parteien noch einmal vor der nächsten Instanz sehen. Das Unternehmen ließ über seinen Anwalt am Dienstag durchblicken, dass es bereit sei, das Urteil anzufechten.

Früherer Prozess endete in einem Vergleich

Die Verhandlung am Dienstag war nur einer von mehreren Prozessen vor dem Arbeitsgericht Frankfurt, in denen die Testzentrenbetreiberkette Medicorum TAM Streitpartei ist. Eine vorausgehende Kündigungsschutzklage eines anderen Mitarbeiters vom Frankfurter Standort endete mit einem Vergleich. Auch dort ging es darum, ob die Kündigung im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl steht. Medicorum TAM ficht wiederum die Betriebsratswahl vor dem Arbeitsgericht als grob rechtswidrig an.

Welche genauen Gründe das Gericht für seine Entscheidung hatte, wurde am Dienstag nicht mehr öffentlich. Die Urteilsbegründung geht den beiden Streitparteien erst in einigen Wochen zu.

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