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Cum-Ex-Urteil in Frankfurt

Logo der Maple Bank

Im Cum-Ex-Steuerskandal hat das Landgericht Frankfurt ein Urteil gegen drei frühere Manager der Maple Bank gefällt. Erstmals muss ein ehemaliger Banken-Chef in Deutschland deswegen ins Gefängnis.

Im Strafprozess rund um sogenannte Cum-Ex-Geschäfte bei der mittlerweile insolventen Maple Bank ist am Landgericht Frankfurt ein Urteil gefallen. 

Der ehemalige Deutschland-Chef der Bank wurde wegen schwerer Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten und zu einer Geldbuße von 96.000 Euro verurteilt, wie das Gericht am Montag entschied. Damit muss erstmals ein früherer Bankchef in Deutschland wegen Cum-Ex-Geschäften ins Gefängnis.

Zudem werden 2,9 Millionen Euro so genannte Taterträge aus seinem Vermögen eingezogen. Ein zweiter Mann erhielt eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten und muss 60.000 Euro Geldstrafe bezahlen. Ein dritter Ex-Banker bekam dreieinhalb Jahre Haft. Die beiden müssen zudem Erträge aus den Taten zurückzahlen, der eine eine Million Euro, der andere 805.000 Euro.

Richter: "Erhebliche kriminelle Energie"

Milder kam ein vierter früherer Banker davon mit zwei Jahren auf Bewährung. Er hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt und bei der Aufarbeitung des Falls geholfen, über den eineinhalb Jahr verhandelt wurde. Bei ihm werden aber 5,7 Millionen Euro an Taterträgen eingezogen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte den Männern vorgeworfen, ab 2006 "gemeinschaftlich Handelsstrukturen aufgebaut" zu haben, die Cum-Ex-Geschäfte ermöglichten. Der Steuerschaden wegen der Aktiendeals der Maple Bank wurde auf gut 388 Millionen Euro beziffert - eine beispiellose Höhe im Cum-Ex-Komplex, betonte Richter Werner Gröschel und sprach von "erheblicher krimineller Energie".

Schaden von mindestens zehn Milliarden Euro

Die Maple Bank mit kanadischen Wurzeln war im Jahr 2016 von der Finanzaufsicht Bafin geschlossen worden, weil dem Geldhaus wegen einer Rückstellung zu Cum-Ex-Geschäften die Überschuldung drohte. Bei Cum-Ex-Geschäften nutzten Banken und andere Finanzakteure eine Gesetzeslücke, um den Staat zu betrügen.

Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben.

Am Ende erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuer, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand geschätzt ein Schaden von mindestens zehn Milliarden Euro. Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Der Bundesgerichtshof entschied 2021, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

Bisher nur eine Handvoll Urteile

In den Cum-Ex-Skandal sind viele Banken verwickelt, es kommt immer wieder zu Razzien. Bisher gab es aber nur eine Handvoll Urteile. Erst vergangene Woche hatte das Landgericht Wiesbaden Bewährungsstrafen gegen zwei ehemalige Banker der Hypo-Vereinsbank wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verhängt.

Mit dem Urteil gegen die Ex-Maple-Banker ist die strafrechtliche Aufarbeitung des Falls noch nicht abgeschlossen. Das Verfahren gegen einen weiteren Banker sowie zwei frühere Steueranwälte der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer war abgetrennt worden. Die Männer sollen den Aufbau der "Cum-Ex"-Handelsstrukturen mit Gutachten unterstützt haben. Gegen sie steht ein neuer Prozess bevor.

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