Anlegerschutzprozess Vergleich zum Telekom-Prozess
Der langjährige Anlegerschutzprozess um den sogenannten dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG im Jahr 2000 könnte durch einen Vergleich beendet werden.
Es gibt einen Vorschlag, der sowohl vom Musterkläger und weiteren geschädigten Anlegern sowie der beklagten Telekom, der Bundesrepublik und der KfW unterstützt wird.