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Autobahn GmbH scheitert auch vor dem Verwaltungsgerichtshof

Radfahrer bei einer Demo auf der Stadtautobahn in Frankfurt

Die Autobahn GmbH wollte die für Sonntag geplante Fahrrad-Sternfahrt über die A66 und A648 verhindern. Doch mit ihrer Beschwerde ist sie nun auch vor dem Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Die Demo darf über die Autobahnen führen - allerdings mit Einschränkungen.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat am Samstag die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Wiesbaden bestätigt. Ein Sprecher sagte dem hr, auch die in zweiter Instanz eingereichte Beschwerde der Autobahn GmbH gegen die geplante Fahrrad-Demo auf der Autobahn zwischen Frankfurt und Wiesbaden sei erfolglos geblieben. Die Fahrt darf demnach stattfinden. Diese Entscheidung könne nicht mehr angefochten werden, sagte der Sprecher.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte am Freitag einen Eilantrag der bundeseigenen Agentur zur Autobahnverwaltung gegen den Fahrradkorso auf der A66 und der A648 zurückgewiesen. Die beiden Autobahnen sollen deshalb am Sonntag zwischen 12.30 und 16.30 Uhr in Richtung Wiesbaden bis zur Anschlussstelle Erbenheim für den Autoverkehr gesperrt werden.

Unterschriften für Verkehrswende gesammelt

Das Gericht erlaubte somit die Autobahnen als Demonstrationsort. Die Autobahn GmbH hatte sich dagegen gewandt, weil erhebliche Verkehrsbehinderungen drohten. Der Eilantrag richtete sich gegen die Stadt Wiesbaden, die als zuständige Versammlungsbehörde die Radfahrer-Aktion erlaubt hatte, an deren Ende die Übergabe von Unterschriften des Volksbegehrens "Verkehrswende Hessen" stehen soll. Das nötige Quorum liegt bei über 43.000 Unterstützern - nach Angaben des Fahrrad-Demo-Organisators Werner Buthe wird eine deutlich höhere Menge an Unterschriften zusammenkommen.

Der VGH-Sprecher sagte, eine zweite Beschwerde des Veranstalters Buthe gegen zusätzliche Auflagen der Stadt Wiesbaden sei in Teilen erfolgreich gewesen. Ein Transparent dürfe bei der Demo mitgeführt werden. Nicht erlaubt wurde allerdings eine Pause des Radkorsos an der Autobahn-Raststätte Weilbach. Außerdem dürfen die Radler weniger Autobahn-Auffahrten als ursprünglich geplant nutzen, um sich dem Korso anzuschließen.

Organisator: "Über Landstraßen geht es nicht"

Buthe sagte dem hr, er sei enttäuscht, dass die geplante Pause auf der Autobahn wegfallen müsse. Mehrere Unterstützerinnen der Aktion hätten ihm bereits gesagt, dass sie die 36 Kilometer lange Fahrt in diesem Fall nicht mitmachen könnten.

Die Autobahn GmbH habe erreichen wollen, dass die A66 erst ab Hofheim-Wallau für die Demonstranten auf zwei Rädern gesperrt werde. Das wäre jedoch gänzlich unpraktikabel und "völliger Irrsinn", sagte Buthe. Eine fünfstellige Zahl an Radfahrern lasse sich in einer Gruppe nicht über schmale Landstraßen führen, wo nur eine Fahrspur zur Verfügung stehe und innerhalb von Ortschaften am Fahrbahnrand Autos parkten.

Die Kapazität kleinerer Straßen reiche einfach für solche Demonstrationen nicht aus. "Die Verletzungsgefahr für die Radler wäre zu groß, auch auf die Straße hineinragende Außenspiegel wären gefährdet. Außerdem würde die Fahrt viel länger dauern", warnte Buthe. In dem Fall wäre auch eine deutlich höhere Anzahl an Polizisten nötig, die hunderte Kreuzungen sperren müssten. "Keiner derjenigen, die in Deutschland solche Raddemos organisieren, würde den ganzen Aufwand auf sich nehmen, um das über Landstraßen abzuwickeln. Das geht einfach nicht!"

Sternfahrt ab Hanau, Friedberg und Darmstadt

Die Sternfahrt der Initiative Verkehrswende Hessen startet am Sonntagmorgen in Friedberg, Hanau und Darmstadt. Sammelpunkt ist mittags Frankfurt. Von da aus führt der Weg die Teilnehmer in die Landeshauptstadt - und zwar bis zur Ausfahrt Erbenheim.

Die Grafik zeigt eine Karte des Rhein-Main-Gebietes, in welche die Wegverläufe der Sternfahrt mit Start- und Zielpunkt eingezeichnet sind.
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