Der Windpark Reinhardswald kann vorerst nicht weitergebaut werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied am Freitag, dass für den Bau einer Zufahrt wegen einer fehlenden Genehmigung keine Bäume gefällt werden dürfen.

Das Gericht in Kassel gab damit dem Eilantrag eines Umweltverbandes statt. Für die Rodung sei eine gesonderte Baugenehmigung erforderlich.

Geplant ist eine Zufahrtsstraße für den Schwerlastverkehr. Ohne sie kann der Bau des Windparks nicht weitergehen. Der Bau der geplanten 18 Windräder ist bereits genehmigt.