Zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt will das Land die Regeln zur Nutzung von elektronischen Fußfesseln lockern.

In Hessen dürfen die Fesseln zwar bei Gewalt gegen Frauen eingesetzt werden, allerdings befristet auf 14 bis 28 Tage. Diese Befristung müsse vom Bundesgesetzgeber ausgedehnt werden, sagt Innenminister Poseck (CDU).

"Nur so gelingt es uns, besonders gefährlichen Gewalttätern ein Stoppschild zu setzen." Von häuslicher Gewalt waren in Hessen 2023 rund 12.000 Personen betroffen. Das ist ein Anstieg von rund 500 gegenüber dem Vorjahr.