Man müsste gemeinsam für eine Rehabilitierung der zu Unrecht unterdrückten Männer und Frauen sorgen, sagt Wilken. Er stellt fest, dass es die Diskriminierung von Homosexuellen weiterhin gibt.
Wilken beschwichtig die Lobreden auf die Häuser des Jugendrechts. Studien zur Jugendkriminalität widersprächen dem Prinzip "je schneller, desto besser". Eine schnelle Antwort auf die Straftat könne Jugendliche nicht per se von einer kriminellen Karriere abhalten. Bei der Vermengung der Institutionen, die in den Einrichtungen zusammenarbeiten, bestünde zudem ein Datenschutzproblem.
Wilken sagt, dass die Entscheidung, wen man liebe, privat sei. Die jahrhundertealten normativen Vorgaben dazu hätten nichts mit unserer aktuellen Lebensrealität zu tun.
Wilken fragt, ob die angestrebte Straferhöhung den Schutz der Beamten erhöht. Eine Strafe dürfe das Maß der Schuld nicht überschreiten. Im Strafrecht gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.