Am 1. August 2019 flieht ein Häftling aus einem Frankfurter Gefängnis und wird erst zwei Monate später wiedergefunden und festgenommen. Im Sommer 2020 muss sich deshalb ein 37-Jähriger wegen Gefangenenbefreiung in Frankfurt vor dem Amtsgericht verantworten. Er soll dem verurteilten Drogenhändler per Räuberleiter in die Freiheit verholfen haben. 2 Verhandlungstermine benötigt das Amtsgericht, um den Fluchthelfer für schuldig zu befinden. Dann verhängt es eine Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten.

Autor: Heike Borufka, Basti Red

Quelle: © Hessischer Rundfunk

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